Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.
Direkt zum Inhalt

CUSTOMER SERVICE: 201.518.2979

CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

STARTSEITE / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STANDARDVERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

STANDARDVERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
(Dezember 2022)

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen CW und dem Kunden, ob schriftlich oder mündlich, über den Verkauf oder die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch CW, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, auf deren Grundlage eine Bestellung oder ein anderes Angebot an CW gerichtet wurde.
    2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen eines Angebots, einer Bestellung, einer Auftragsbestätigung oder einer Vertragsurkunde, die vom Kunden an CW gesendet wurden, oder den Bestimmungen anderer Mitteilungen zwischen dem Kunden und CW oder den durch Handel, Brauch, Übung oder frühere Geschäftsbeziehungen stillschweigend einbezogenen Bedingungen einerseits und diesen Bedingungen andererseits, haben diese Bedingungen Vorrang.  Zusätzliche oder abweichende Bedingungen finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert und von einem bevollmächtigten Vertreter von CW unterzeichnet wurden.  Zusätzliche, abweichende oder widersprüchliche Bestimmungen in Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Mitteilungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und sind nicht verbindlich.
    3. Jede Bestellung, Auftragsbestätigung oder Vertragsurkunde, die der Kunde an CW zum Bezug von Produkten und/oder Dienstleistungen sendet, gilt als Angebot des Kunden zum Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen. CW kann ein solches Kaufangebot annehmen oder ablehnen.  Schweigen seitens CW stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
  2. BESTELLUNGEN UND ANNAHME
    1. Spezifikationen oder sonstige Beschreibungen der Produkte oder Dienstleistungen, die in Katalogen oder Marketingunterlagen erscheinen, werden nicht Bestandteil des Vertrages zwischen CW und dem Kunden, es sei denn, eine solche Spezifikation oder Beschreibung wird im Auftrag ausdrücklich genannt und wiedergegeben und von CW in der Auftragsannahme ausdrücklich bestätigt.
  3. PREIS UND ZAHLUNG
    1. Sämtliche von CW genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer sowie aller sonstigen Verkaufs-, Verbrauchs-, Abgaben-, Zölle oder ähnlichen Steuern und Gebühren.
    2. Sofern im Angebot nicht anders angegeben oder nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich sämtlicher Versandkosten und Versicherungen, die dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt werden.
    3. Sofern im Angebot nicht anders angegeben oder nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der Kosten für Installation, Engineering und damit verbundene Gebühren, die dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt werden.
    4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zahlt der Kunde den Kaufpreis in der im Angebot angegebenen Währung zu den im Auftrag genannten Zeitpunkten oder andernfalls bei Lieferung der Produkte und/oder Fertigstellung der Dienstleistungen ohne Abzug oder Aufrechnung jeglicher Art gemäß Artikel 3.6.
    5. Falls Herstellung, Versand oder Lieferung der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen auf Wunsch des Kunden oder aufgrund eines Handelns oder Unterlassens des Kunden (einschließlich der fehlenden Bereitstellung der Baustelle für die Installation), oder aufgrund extremer Wetterbedingungen oder nicht standardmäßiger Standortbedingungen verzögert wird, wird die Restzahlung des Kaufpreises dennoch an dem Datum fällig, an dem sie ohne dieses Handeln, Unterlassen oder Ereignis fällig geworden wäre. Die Gefahr an den Produkten oder Dienstleistungen geht so auf den Kunden über, als wären die Produkte oder Dienstleistungen gemäß dem ursprünglichen Lieferplan geliefert worden.  In diesem Fall versendet CW die Ausrüstung innerhalb von zehn Werktagen entweder an ein vom Kunden benanntes Lager oder, falls der Kunde dies unterlässt, an ein von CW bestimmtes Lager, und der Kunde zahlt CW (unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von CW) auf Anforderung sämtliche zusätzlichen von CW getragenen Lager-, Transport- oder sonstigen Kosten und Versicherungsprämien.
    6. Jede Zahlung ist innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, entweder per vorausbezahlter telegrafischer Überweisung auf ein von CW bestimmtes Konto oder mittels unwiderruflichem Akkreditiv, bestätigt von einer Londoner Clearing-Bank und zahlbar gegen Vorlage der Rechnung und der üblichen Versandpapiere. Sofern für den Kunden kein Kreditkonto durch CW eingerichtet wurde, ist die Zahlung im Voraus gegen Pro-forma-Rechnung zu leisten, bevor Produkte oder Dienstleistungen zum Versand freigegeben werden.
    7. Bestreitet der Kunde eine Rechnung oder einen Teil davon, zahlt der Kunde unverzüglich den unbestrittenen Teil der Rechnung und teilt CW unverzüglich schriftlich die Gründe für den Streit mit. Die Parteien bemühen sich, den Streit innerhalb von vierzehn Tagen nach dieser Mitteilung beizulegen. Nach Beilegung des Streits ist der zwischen den Parteien als zahlbar vereinbarte Betrag unverzüglich an CW zu zahlen, zuzüglich etwaiger Zinsen gemäß Artikel 3.8.
    8. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln von CW gilt: Wenn eine an CW fällige Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum erfolgt,
      1. zahlt der Kunde Zinsen auf den überfälligen und jeweils ausstehenden Betrag, täglich berechnet, zu einem variablen Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr über dem 3-Monats-US-Dollar-London Interbank Offered Rate (Libor) (in der jeweils gültigen Fassung) ab Fälligkeit bis zum tatsächlichen Zahlungstag, monatlich kapitalisiert;
      2. kann CW weitere Lieferungen an den Kunden aussetzen, bis alle überfälligen Beträge des Kunden vollständig bezahlt sind;
      3. werden alle von CW an den Kunden gestellten Rechnungsbeträge (unabhängig von deren Fälligkeit) sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig;
      4. werden sämtliche von CW gestellten Bürgschaften, falls vorhanden, freigegeben; und
      5. kann CW die überfälligen Beträge mit allen Beträgen verrechnen, die dem Kunden aus dem Auftrag oder einem anderen Vertrag zwischen CW und dem Kunden zustehen.
    9. CW kann als Voraussetzung für die Erfüllung seiner Fertigungs-, Liefer- oder sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden verlangen, dass der Kunde CW schriftliche Nachweise in einer für CW zufriedenstellenden Form vorlegt, wonach der Kunde die erforderliche Finanzierung zur Zahlung des Kaufpreises gesichert hat.  Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel von CW kann CW die Herstellung, den Versand oder die Installation eines Produktes einstellen oder verzögern, bis der Kunde CW diesen Nachweis erbracht hat.
  4. LIEFERUNG, EIGENTUMSÜBERGANG UND GEFAHRÜBERGANG
    1. Alle von CW genannten Liefer- und Leistungstermine und -daten werden nach bestem Wissen angegeben. CW wird angemessene Anstrengungen unternehmen, diese Termine und Daten einzuhalten, jedoch ist die Zeit nicht wesentlicher Vertragsbestandteil, und vorbehaltlich der ausdrücklichen Regelungen in diesem Artikel 4.1 haftet CW nicht für Verzögerungen bei Lieferung oder Leistung.
    2. Der Kunde stellt CW zu den im Angebot genannten oder anderweitig rechtzeitig vereinbarten Zeitpunkten alle erforderlichen Mitarbeiter, Materialien, Ausrüstungen, Ressourcen, Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und den Zugang zur Baustelle (“Kundenressourcen”) unentgeltlich und auf eigenes Risiko zur Verfügung, die CW vernünftigerweise zur Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen benötigt. Gegebenenfalls entfernt der Kunde alle Kundenressourcen, die sich in den Räumlichkeiten von CW befinden und nicht in die Waren eingebaut wurden, nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung eines Auftrags auf eigene Kosten. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er über alle Rechte, Befugnisse und Lizenzen zur Bereitstellung und Offenlegung der Kundenressourcen verfügt und dass die Kundenressourcen sowie deren Nutzung durch CW zur Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen keine Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen.
    3. Kommt es aufgrund eines Versäumnisses oder Verzugs des Kunden bei der Bereitstellung der Kundenressourcen zu einer Verzögerung oder sind diese nicht vertragsgemäß oder nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet, kann CW den Kunden hierüber informieren und der Kunde stellt so bald wie zumutbar und auf eigene Kosten Ersatz-Kundenressourcen zur Verfügung. CW kann: (i) die Lieferzeit der Waren und/oder Dienstleistungen um einen angemessenen Zeitraum verlängern und/oder (ii) den Preis anpassen, um die CW hierdurch entstandenen Mehrkosten zu berücksichtigen, und der Kunde zahlt diese zusätzlichen Gebühren; und/oder (iii) eine Mitteilung gemäß Artikel 11.1(b) machen.
    4. Sofern im Angebot oder Auftrag nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt die Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen “Ex Works (EXW)” (gemäß Incoterms) an dem Ort, an dem das Produkt oder die Dienstleistung einem Frachtführer zur Beförderung an den Kunden oder an ein Lager gemäß Artikel 3.5 übergeben wird. Zu diesem Zeitpunkt gehen das Eigentum sowie die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte oder Dienstleistungen auf den Kunden über. Zur Klarstellung: Eine solche Eigentumsübertragung an Produkten oder Dienstleistungen beinhaltet keine Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum hieran.
    5. Zur Sicherung der vollständigen und rechtzeitigen Zahlung aller dem Kunden gegenüber CW obliegenden Beträge gewährt der Kunde CW ein Sicherungsrecht an allen von CW gelieferten Produkten und deren Erlösen. Der Kunde unterzeichnet alle Dokumente und ergreift alle Maßnahmen, die vernünftigerweise erforderlich oder zweckmäßig sind, um dieses Sicherungsrecht zu begründen und zu registrieren.
    6. Zusätzlich zu den Rechten von CW gemäß Artikel 11 gilt: Wenn der Kunde fällige Zahlungen oder Pflichten gegenüber CW nicht erfüllt oder wenn der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder im Wesentlichen einstellt oder einzustellen droht, zahlungsunfähig wird, insolvent wird oder in Konkurs verfällt, in Liquidation tritt oder ein Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Treuhänder oder ähnliches Organ in Bezug auf ihn oder seine Vermögenswerte bestellt wird oder jegliche entsprechende Maßnahme eingeleitet oder angedroht wird, kann CW sämtliche Forderungen und Verpflichtungen des Kunden gegenüber CW sofort fällig stellen, und CW stehen die Rechte und Rechtsmittel eines gesicherten Gläubigers zu.
    7. Solange Zahlungen überfällig sind, liefert der Kunde auf Verlangen die noch nicht vollständig bezahlten Produkte an CW zurück. Verweigert der Kunde die Herausgabe, ist CW jederzeit berechtigt, diese Produkte vom Kunden zurückzuholen.  CW oder seine ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter sind hiermit unwiderruflich ermächtigt, während der normalen Geschäftszeiten das Grundstück und die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen.
    8. Dauert der in Artikel 3.5 genannte Verzögerungszeitraum länger als sechs Monate, ist CW berechtigt (nach eigenem Ermessen), den Auftrag zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen des Kaufpreises einzubehalten, womit alle weiteren Verpflichtungen von CW gegenüber dem Kunden erlöschen.  Nichts in diesem Artikel 4.8 beschränkt das Recht von CW, Schadensersatz oder andere gesetzlich zustehende Rechtsmittel zu verfolgen.
    9. CW behält sich das Recht vor, Substitutionen, Änderungen und Verbesserungen an den vom Kunden bestellten Produkten oder Dienstleistungen vorzunehmen, sofern diese Substitutionen, Änderungen oder Verbesserungen die Funktionalität oder Leistung der Produkte oder die Qualität der Dienstleistungen in Bezug auf die vorgesehene Anwendung der Produkte oder Dienstleistungen nicht in wesentlicher Weise beeinträchtigen.
    10. CW ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, solche Teillieferungen anzunehmen.
    11. Bei Lieferung ist der Kunde dafür verantwortlich, den Zustand der Produkte oder Dienstleistungen zu überprüfen und festzustellen, ob sie dem Auftrag entsprechen.   Der Kunde hat keine Ansprüche gegenüber CW wegen Mängeln am Zustand der Produkte oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Lieferung oder wegen Abweichungen vom Auftrag, es sei denn, der Kunde zeigt CW den Mangel oder die Abweichung innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen schriftlich an.
  5. ARBEITEN AUF DEN GESCHÄFTSRÄUMEN VON CW ODER DES KUNDEN
    1. Besuchen Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte des Kunden die Standorte von CW oder dessen Affiliates, haben sie alle dort geltenden Vorschriften, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Sicherheits- sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass eine angemessene Versicherung zur Abdeckung seiner Verpflichtungen aus dem Auftrag besteht und legt CW auf Anfrage aktuelle Versicherungszertifikate vor.
    2. CW ist berechtigt, die Entfernung von Personen aus seinen Geschäftsräumen zu verlangen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, und behält sich das Recht vor, Personen, die es für ungeeignet hält, den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu verweigern.
    3. Ist CW laut Auftrag verpflichtet, Arbeiten auf Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter auszuführen, ist der Kunde dafür verantwortlich, rechtzeitig sämtliche Genehmigungen, Lizenzen oder Erlaubnisse zu beschaffen, die erforderlich sind, damit Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragte von CW Zugang zu diesen Räumlichkeiten erhalten und dort Arbeiten durchführen können. Die Mitarbeiter, Vertreter und Beauftragten von CW, die auf den Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter tätig sind, haben die im Vertrag genannten Vorschriften einzuhalten. Sind Installationsleistungen Teil der im Auftrag enthaltenen Dienstleistungen, vereinbaren die Parteien gesonderte Geschäftsbedingungen, die für diese Installationsleistungen gelten.
  6. LIZENZ
    1. CW gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Produkte und Dienstleistungen ausschließlich zu den im Auftrag ausdrücklich genannten Zwecken, für die die Produkte oder Dienstleistungen geliefert werden, oder, falls kein Zweck angegeben ist, ausschließlich für den in der begleitenden Dokumentation von CW beschriebenen Zweck und in jedem Fall ausschließlich gemäß den in dieser Dokumentation aufgeführten Anweisungen.
  7. GEWÄHRLEISTUNGEN
    1. CW gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung (1) im Wesentlichen den Spezifikationen, Zeichnungen und sonstigen ausdrücklich in diesen Auftrag einbezogenen Dokumenten entsprechen und gemäß diesen funktionieren und (2) während der Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bleiben (die “Gerätegewährleistung”). Bei einem Verstoß wird CW nach eigener Wahl entweder die fehlerhaften Produkte nachbessern oder ersetzen oder dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises der fehlerhaften Produkte erteilen.
    2. CW gewährleistet, dass die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis erbracht werden (die “Dienstleistungsgewährleistung”). Bei einem Verstoß wird CW nach eigener Wahl entweder den mangelhaften Teil der Dienstleistungen erneut erbringen oder dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Teils der Dienstleistungen erteilen. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, hat CW einen Ausschussanteil von ein (1%) Prozent gemessen an der Menge der vom Kunden für Dienstleistungen gelieferten Teile.
    3. CW haftet nicht für Ansprüche aus der Gerätegewährleistung oder der Dienstleistungsgewährleistung, es sei denn, der Kunde (a) hat CW den Anspruch rechtzeitig angezeigt und dabei den Anspruch mit angemessener Detailtiefe und allen relevanten Informationen beschrieben und in jedem Fall innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist; und (b) CW eine angemessene Gelegenheit gegeben, die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen zu prüfen; und (c) die Produkte oder Dienstleistungen auf Anforderung von CW auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz von CW zur Prüfung zurückgesendet.
    4. Lieferte CW Waren eines Dritten (mit Ausnahme eines Affiliates von CW), übernimmt CW für diese Waren keine Gewährleistung, Garantie oder Freistellung, wird aber, soweit möglich, die dem CW von diesem Dritten eingeräumte Gewährleistung, Garantie oder Freistellung an den Kunden abtreten.
    5. DIESE GEWÄHRLEISTUNG UND DIE DAMIT VERBUNDENEN RECHTSBEHELFE ERFOLGEN ANSTELLE ALLER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSBEHELFE, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND DER KUNDE VERZICHTET AUF ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIESE GEWÄHRLEISTUNG DARF NUR DURCH SCHRIFTLICHE AUTORISATION VON CW ERWEITERT ODER GEÄNDERT WERDEN.
  8. HAFTUNGSBEGRENZUNG
    1. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen gilt:
      1. jede Verpflichtung, Haftung, jedes Recht, jeder Anspruch oder Rechtsbehelf aus unerlaubter Handlung (einschließlich, ohne Einschränkung, etwaiger Verletzung gesetzlicher Pflichten), die der Kunde andernfalls gegenüber CW haben könnte, ist im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen;
      2. haftet CW dem Kunden weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten) noch anderweitig für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare, besondere oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzverlust, Geschäftsverlust, Produktionsausfall, Materialverschwendung, Minderung des Goodwills, Rufschädigung oder Verlust oder Beschädigung von Daten, selbst wenn CW auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde.
    2. Die Gesamthaftung von CW gegenüber dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen überschreitet in keinem Fall den vom Kunden an CW tatsächlich gezahlten Preis für diese Produkte und/oder Dienstleistungen.
    3. Der Kunde stimmt zu und erkennt an, dass diese Bedingungen Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen waren und vom Kunden vollständig verstanden werden, und dass die in diesen Bedingungen getroffenen Regelungen in Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels 8, insbesondere der hierin enthaltenen Haftungsbegrenzung, getroffen wurden.
    4. Nichts in diesen Bedingungen schließt eine Haftung von CW aus oder ist so auszulegen, als solle eine Haftung ausgeschlossen werden, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
    5. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ist jeder Artikel und Unterartikel dieses Artikels 8 als gesonderte Haftungsbeschränkung auszulegen, die gilt und fortbesteht, selbst wenn aus irgendeinem Grund ein oder mehrere Artikel in rechtlicher Hinsicht ganz oder teilweise nicht anwendbar oder unangemessen sind.
    6. Die Gewährleistungen in Artikel 7 gelten nicht für Schäden, Mängel, Störungen oder Fehlfunktionen, die ganz oder teilweise verursacht wurden durch:
      1. das Versäumnis des Kunden, die von CW bereitgestellten Anweisungen und Empfehlungen zur Installation, zum Betrieb, zur Lagerung, Nutzung und Wartung der Produkte zu befolgen;
      2. Änderungen, Umbauten oder Reparaturen, die nicht von CW durchgeführt wurden;
      3. unsachgemäße Handhabung, Missbrauch, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Lagerung, Wartung oder Bedienung der Produkte (einschließlich, ohne Einschränkung, der Verwendung mit inkompatiblen Geräten oder nicht standardmäßigen Anschlüssen) durch den Kunden oder seine Beauftragten;
      4. Stromausfälle, Spannungsspitzen, Brand, Überschwemmung, Unfall, Handlungen Dritter oder Ereignisse höherer Gewalt (Force Majeure);
      5. die fortgesetzte vollständige oder nahezu vollständige Nutzung der Produkte durch den Kunden;
      6. die Befolgung von Anweisungen des Kunden durch CW; oder
      7. normalen Verschleiß.
  9. EXPORT- UND IMPORTBEDINGUNGEN
    1. Lieferung und Leistung der von CW gelieferten Produkte und Dienstleistungen unterliegen den anwendbaren Exportkontrollgesetzen und -vorschriften, einschließlich jener des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Kanadas, und stehen unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen behördlichen Lizenzen und Genehmigungen.  Der Kunde darf die Produkte oder technische Daten von CW nicht (a) aus dem Lieferland oder (b) an eine Einrichtung irgendwo auf der Welt, die sich mit der Entwicklung, Lagerung, Herstellung oder Verwendung von nuklearen, Raketen-, chemischen oder biologischen Waffen beschäftigt oder (c) an militärische Endnutzer oder an Personen für militärische Endverwendung oder zur Verteilung an militärische Endnutzer weiterexportieren, ohne die Vorschriften aller zuständigen Behörden, einschließlich derjenigen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und Kanadas, vollständig einzuhalten.
    2. CW wird sich nach besten Kräften bemühen, alle für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderlichen Exportlizenzen, Genehmigungen, Freigaben und/oder Zulassungen (“Exportlizenzen”) einzuholen.
    3. Der Kunde stellt CW rechtzeitig und auf eigene Kosten Endverbleibserklärungen, Endnutzerbescheinigungen oder sonstige Informationen zur Verfügung, die CW zur Beantragung und Aufrechterhaltung der Exportlizenzen anfordert.
    4. Werden diese Exportlizenzen nicht erteilt oder widerrufen, gilt ein solcher Umstand als Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10 und CW ist gegenüber dem Kunden nicht für die Erfüllung seiner davon betroffenen Verpflichtungen (einschließlich, ohne Einschränkung, der Lieferung von Produkten) oder für Verluste, Kosten oder Schäden jedweder Art haftbar, die dem Kunden dadurch entstehen.
    5. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die die Einfuhr der Produkte in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung eventuell anfallender Abgaben oder Steuern.  Erfordert der Erwerb, die Einfuhr, der Transport oder die Nutzung der Produkte durch den Kunden eine Genehmigung oder Zustimmung einer staatlichen oder sonstigen Behörde, beschafft der Kunde diese auf eigene Kosten und weist CW dies auf Anforderung nach.  CW stellt Nachweise über Lieferung, Ursprungszeugnisse und andere Informationen zur Verfügung, die sich in seiner Kontrolle befinden und die der Kunde vernünftigerweise für die Einfuhr der Produkte benötigt.  Die Verweigerung oder der Entzug einer solchen Genehmigung oder Zustimmung berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten oder zu verzögern.
  10. HÖHERE GEWALT
    CW haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, soweit diese ganz oder teilweise auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen. Dies umfasst unter anderem Handlungen oder Unterlassungen staatlicher Stellen, sei es in hoheitlicher oder vertraglicher Funktion, Gesetzesänderungen, gerichtliche Maßnahmen, Krieg, Unruhen, Pandemien oder Epidemien, Aufstände, Sabotageakte, Handlungen von Staatsfeinden, Terrorakte, Arbeitskämpfe oder arbeitsbezogene Schwierigkeiten, Verzögerungen oder Ausfälle von Lieferanten oder Subunternehmern von CW, Transportprobleme, Energie-, Material-, Arbeitskräfte- oder Ausrüstungsmangel, Unfälle, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder andere Naturkatastrophen (“Force Majeure”) oder Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden.
  11. KÜNDIGUNG
    1. CW kann einen Auftrag kündigen:
      1. mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden, wenn der Kunde mit der Zahlung eines fälligen Betrages an CW mehr als 30 Tage in Verzug ist;
      2. mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden, wenn der Kunde gegen eine Verpflichtung aus dem Auftrag verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig Tagen nach schriftlicher Aufforderung von CW zur Behebung des Verstoßes behoben hat;
      3. mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden, wenn sich Eigentumsverhältnisse, Geschäftsführung oder Kontrolle über den Kunden ändern;
      4. mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden, wenn der Kunde seine Geschäftstätigkeit oder im Wesentlichen seine gesamte Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder CW Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann;
      5. ohne Mitteilung an den Kunden, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, insolvent wird oder in Konkurs verfällt, in Liquidation tritt oder ein Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Treuhänder oder ähnliches Organ in Bezug auf ihn oder seine Vermögenswerte bestellt wird oder entsprechende Maßnahmen eingeleitet oder angedroht werden; oder
      6. mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an den Kunden, wenn ein Fall höherer Gewalt 60 Tage oder länger andauert.
    2. Beendet CW einen Auftrag gemäß diesem Artikel 11, zahlt der Kunde CW innerhalb von sieben (7) Tagen (a) alle Beträge, die CW unter dem Auftrag in Rechnung gestellt hat und die am Kündigungstag unbezahlt sind; (b) einen angemessenen Preis für bereits fertiggestellte oder laufende, aber am Kündigungstag noch nicht in Rechnung gestellte Arbeiten; (c) alle Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, eines Betrages für Gemeinkosten), die CW im Zusammenhang mit der Kündigung entstanden sind; (d) alle Kündigungsgebühren von Lieferanten und Subunternehmern; sowie (e) einen Betrag in Höhe des Gewinns, den CW bei Durchführung des Auftrags vernünftigerweise hätte erwarten dürfen.
    3. Die Kündigung eines Auftrags durch CW erfolgt ohne jegliche Haftung oder Verpflichtung von CW. Eine solche Kündigung berührt nicht die Rechte von CW, die vor dem Kündigungsdatum entstanden sind.
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Auftrag hinsichtlich eines oder aller Produkte und/oder Dienstleistungen zu stornieren oder auszusetzen, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung von CW vorliegt und keine Stornogebühr gezahlt wird.  Die Stornogebühr umfasst die CW entstandenen Kosten und Aufwendungen für bereits fertiggestellte oder in Bearbeitung befindliche Produkte und/oder Dienstleistungen, zuzüglich Kündigungsgebühren, die CW in Rechnung gestellt werden, sowie Gemeinkosten und einen angemessenen Gewinn für diese Arbeiten.
  12. VERTRAULICHKEIT
    1. Der Kunde behandelt alle von CW offengelegten vertraulichen Informationen als vertraulich und nutzt oder offenbart solche vertraulichen Informationen nur soweit, wie dies für die ordnungsgemäße Nutzung der Produkte und Dienstleistungen erforderlich ist. Eine Offenlegung erfolgt nur gegenüber Mitarbeitern des Kunden unter angemessenen Vertraulichkeitsbedingungen.
    2. Die in Artikel 12.1 enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die ohne Verschulden des Kunden allgemein bekannt sind oder zum Zeitpunkt der Offenlegung durch CW dem Kunden bereits aus rechtmäßiger Quelle, die nicht CW ist, bekannt waren.
    3. Weder der Kunde noch CW dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei (a) den Namen oder die Marken der anderen Partei nutzen; (b) den Namen von Mitarbeitern, Kunden oder Agenten der anderen Partei nutzen; (c) Informationen aus dem Auftrag zu Werbezwecken verwenden; oder (d) die andere Partei oder den Auftrag in Anzeigen oder öffentlichen Mitteilungen erwähnen.
  13. FREISTELLUNGEN
    1. Der Kunde verpflichtet sich, CW, seine Affiliates sowie deren Mitarbeiter, Geschäftsführer, Direktoren, Anteilseigner, Vertreter, Subunternehmer und/oder Joint-Venture-Partner (“CW-Freigestellte”) von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Gebühren, Aufwendungen, Schäden und sonstigen Verbindlichkeiten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit Verletzung, Tod oder Krankheit von Mitarbeitern des Kunden, seiner Affiliates, seiner Subunternehmer (ausgenommen CW) und/oder Joint-Venture-Partnern oder mit Verlust oder Beschädigung von Eigentum (gleich ob gemietet, im Eigentum oder geleast) des Kunden, seiner Affiliates, seiner Subunternehmer und/oder Joint-Venture-Partnern entstehen, unabhängig von der Ursache, einschließlich, ohne Einschränkung, Fahrlässigkeit oder verschuldensunabhängiger Haftung der CW-Freigestellten, ihrer Affiliates und deren Mitarbeiter, Geschäftsführer, Direktoren, Vertreter, Subunternehmer und/oder Joint-Venture-Partner.  Der Kunde stellt die CW-Freigestellten ferner von allen Ansprüchen, Klagen, Urteilen, Aufwendungen oder Verbindlichkeiten jeglicher Art (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltskosten) frei, die gegen CW-Freigestellte geltend gemacht werden oder ihnen entstehen und auf Handlungen, Unterlassungen oder Falschdarstellungen des Kunden bei Nutzung, Vertrieb oder Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen beruhen, die von CW bereitgestellt wurden.
  14. SCHUTZRECHTSVERLETZUNG – FREISTELLUNG
    1. Der Kunde verpflichtet sich, CW unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er eine Mitteilung, ein Verfahren oder eine Klage erhält, die auf der Behauptung beruht, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt.  CW übernimmt auf eigene Kosten, mit Ausnahme der unten genannten Fälle, die Verteidigung in einem solchen Verfahren, hat die vollständige Kontrolle über die Verteidigung einschließlich möglicher Rechtsmittel und Vergleichsverhandlungen und trägt sämtliche Vergleichskosten oder dem Kunden auferlegte Schadensersatzbeträge. Im Falle einer solchen Mitteilung, Klage oder eines Verfahrens ergreift CW angemessene Maßnahmen auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen, um dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Produktes oder der Dienstleistung zu verschaffen, das Produkt oder die Dienstleistung so zu ändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden, das Produkt zurückzunehmen und durch eine im Wesentlichen gleichwertige, nicht verletzende Ausrüstung zu ersetzen oder das Produkt zurückzunehmen und den ursprünglichen Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Wertminderung und Schäden zu erstatten oder gutzuschreiben.
    2. Die Verpflichtungen von CW gemäß Artikel 14.1 gelten nicht für Produkte oder Dienstleistungen, die nach Spezifikationen hergestellt wurden, die vom Kunden oder in dessen Auftrag vorgegeben wurden, oder für Schutzrechtsverletzungen, die aus der Nutzung des Produktes oder der Dienstleistung in Kombination mit anderen, nicht von CW bereitgestellten Geräten, einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, einer Nutzung in einem anderen Land als dem Lieferland, einem Patent, Urheberrecht oder einer Marke entstehen, an denen der Kunde oder eine Tochtergesellschaft oder ein Affiliate des Kunden unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, oder wenn der Kunde CW nicht unverzüglich die zur Verteidigung des Verfahrens erforderliche Mitteilung, Vollmacht, Informationen und Unterstützung zukommen lässt.
    3. Der Kunde unterlässt alle Handlungen, die laufende Verfahren oder Maßnahmen beeinträchtigen könnten. Der Kunde unternimmt nichts, was eine eventuell bestehende Versicherung, die sich auf eine geltend gemachte Verletzung bezieht, beeinträchtigen könnte, und bemüht sich nach besten Kräften, Kosten oder Schadensersatzbeträge, die dem Kunden auferlegt werden, aus einer solchen Versicherung geltend zu machen. Diese werden auf die gemäß diesem Artikel 14 von CW zu zahlenden Vergleichs- oder Schadensersatzbeträge angerechnet. Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Pflichten bemüht sich der Kunde um die Minimierung oder Reduzierung von Vergleichs- oder Schadensersatzbeträgen, die von CW gemäß diesem Artikel 14 zu zahlen sind.
    4. Die Regelungen dieses Artikels 14 stellen das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden im Zusammenhang mit der Verletzung oder behaupteten Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken oder sonstigen Schutzrechten Dritter dar.
    5. Der Kunde gewährleistet, dass von ihm gelieferte Entwürfe oder Anweisungen nicht dazu führen und nicht dazu führen werden, dass CW Schutzrechte Dritter, einschließlich Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstige geistige Eigentumsrechte verletzt.
  15. TECHNISCHE DATEN UND ERFINDUNGEN
    1. Vorbehaltlich Artikel 6.1 verschafft der Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen durch CW dem Kunden keinerlei Rechte, Lizenzen, Zugang oder Ansprüche an technischen Daten von CW, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Design, Verfahrenstechnologie, Software und Zeichnungen, oder an Erfindungen von CW (unabhängig davon, ob patentierbar) und zwar unabhängig davon, ob diese technischen Daten oder Erfindungen oder Teile davon aus Arbeiten im Rahmen eines vom Kunden erteilten Auftrags entstanden sind oder ob der Kunde einen Teil der Entwicklung und/oder Konstruktion der Produkte und/oder Dienstleistungen bezahlt hat oder zahlen muss.
    2. Sofern der Kunde und CW nicht eine gesonderte schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen haben, ist CW nicht verpflichtet, Daten, technische oder sonstige Informationen, die der Kunde CW für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung stellt, zu schützen oder vertraulich zu behandeln.
    3. Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum, das von CW im Zusammenhang mit oder infolge der Ausführung des Auftrags geschaffen, entworfen oder entwickelt wird, stehen ausschließlich CW und/oder seinen Lieferanten zu. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten von CW erbrachte Arbeiten nicht als “work made for hire”.
  16. UNTERLASSUNGSANSPRÜCHE
    Es ist ausdrücklich vereinbart, dass eine unbefugte Vervielfältigung, Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen oder proprietärer Daten von CW durch den Kunden CW sofortigen und irreparablen Schaden zufügt, für den Schadenersatz kein angemessener Rechtsbehelf wäre.  Zusätzlich zu allen gesetzlichen Rechtsbehelfen ist CW in allen gerichtlichen Verfahren im Falle einer drohenden oder tatsächlichen unbefugten Vervielfältigung, Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen oder proprietärer Daten von CW berechtigt, Unterlassungsansprüche oder sonstige angemessene gerichtliche Rechtsbehelfe zu erwirken.
  17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
    1. Diese Bedingungen unterliegen:
      1. (wenn CW eine in den Vereinigten Staaten ansässige Gesellschaft ist oder einschließt) dem Recht des US-Bundesstaates New York unter Ausschluss von Kollisionsnormen; oder
      2. (wenn CW keine in den Vereinigten Staaten ansässige Gesellschaft einschließt) dem Recht von England und Wales unter Ausschluss von Kollisionsnormen.
    2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und jeder Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch CW an den Kunden ergeben, mit Ausnahme von Ansprüchen auf fällige Zahlungen des Kunden an CW, einschließlich solcher, die die Existenz, Gültigkeit oder Beendigung betreffen, werden gemäß Artikel 18 endgültig beigelegt.  Sämtliche Verfahren werden in englischer Sprache geführt.
    1. Nichts in diesem Artikel 17 beschränkt die Zuständigkeit eines Gerichts, das ohne Artikel 17 oder 18 für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen zuständig wäre, zur Durchsetzung von Rechten oder Rechtsbehelfen einer Partei im Wege einstweiliger Verfügungen, spezifischer Leistung oder vergleichbarer Rechtsbehelfe, die ein Schiedsrichter nach Artikel 18 nicht gewähren kann.
    2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 und etwaige Nachfolgeübereinkommen auf den Auftrag nicht anzuwenden.
  18. STREITBEILEGUNG
    1. Entsteht eine Streitigkeit im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, treffen sich die jeweiligen leitenden Vertreter der Parteien innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt eines schriftlichen Antrags einer Partei an die andere gemäß diesen Bedingungen in dem Bemühen, den Streit in gutem Glauben ohne gerichtliche Schritte beizulegen. Gelingt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt des schriftlichen Antrags keine Einigung, kann jede Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit gemäß den folgenden Artikeln für eine Entscheidung vorgelegt werden.
    2. Ist CW eine in den Vereinigten Staaten ansässige Gesellschaft oder schließt eine solche ein, wird jede Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Verletzung nach den Commercial Arbitration Rules der American Arbitration Association (“AAA”) in der jeweils geltenden Fassung durch Schiedsgerichtsbarkeit entschieden.  Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von 5 Millionen US-Dollar oder weniger, erfolgt das Schiedsverfahren durch einen Einzelschiedsrichter. Jede Partei kann der anderen einen oder mehrere Personen vorschlagen, von denen einer als Einzelschiedsrichter fungieren soll. Kommt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines solchen Vorschlags keine Einigung zustande, wird der Einzelschiedsrichter von der AAA gemäß deren Regeln bestellt. Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von mehr als 5 Millionen US-Dollar, erfolgt das Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht mit drei Schiedsrichtern, von denen einer von CW, einer vom Kunden und der dritte (der den Vorsitz führt) von den beiden Parteischiedsrichtern benannt wird.  Können sich die beiden Parteischiedsrichter innerhalb von 15 Tagen nach Bestellung des zweiten Schiedsrichters nicht auf einen Vorsitzenden einigen, kann jede Partei die AAA um die Bestellung des Vorsitzenden gemäß ihren Schiedsregeln bitten. Kein Schiedsrichter darf unmittelbar oder mittelbar mit einer der Parteien verbunden sein, insbesondere nicht als Mitarbeiter, Berater, Partner oder Anteilseigner.  Die Schiedsrichter gestatten den Parteien eine angemessene Beweisaufnahme.  Wird Schiedsgerichtsbarkeit beantragt, findet das Schiedsverfahren in New York, New York, statt. Der Schiedsspruch ist endgültig und kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.
    3. Jede Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag, auf die Artikel 18.2 keine Anwendung findet, oder aus dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit wird gemäß den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer (“ICC”) in der bei Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Fassung entschieden. Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von 5 Millionen US-Dollar oder weniger, erfolgt das Schiedsverfahren durch einen Einzelschiedsrichter, der von den Parteien in analoger Weise wie in Artikel 18.2 beschrieben bestellt wird, andernfalls von der ICC gemäß deren Regeln.  Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von mehr als 5 Millionen US-Dollar, erfolgt das Schiedsverfahren durch ein Dreierschiedsgericht, für das die Schiedsrichter in analoger Weise wie in Artikel 18.2 beschrieben benannt werden, andernfalls von der ICC gemäß deren Schiedsregeln.  Der Schiedsort ist London, England.  Jedes nach dem Auftrag eingesetzte Schiedsgericht wendet englisches Recht auf alle Streitigkeiten an.  Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend und kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden.  Die Parteien erkennen an, dass der Auftrag und jeder Schiedsspruch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche unterliegen.  Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt.
    4. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann CW in jedem Gerichtsstand Klage erheben, um seine Rechte an geistigem Eigentum zu schützen und durchzusetzen.
  19. WIRKSAMKEIT
    Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen in einer Rechtsordnung aus irgendeinem Grund verboten oder nicht durchsetzbar, ist sie in dieser Rechtsordnung in dem Umfang unwirksam, in dem sie verboten oder nicht durchsetzbar ist, ohne dass die übrigen Bestimmungen unwirksam werden, und eine solche Unwirksamkeit in einer Rechtsordnung führt nicht zur Unwirksamkeit dieser Bestimmung in einer anderen Rechtsordnung.  Für jede aus diesen Bedingungen herausgelöste Bestimmung gilt eine möglichst ähnliche Bestimmung als vereinbart, die die Absicht der Parteien so weit wie möglich widerspiegelt, wie sie von einem zuständigen Gericht im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmt wird.
  20. MITTEILUNGEN
    1. Mitteilungen gemäß diesen Bedingungen müssen schriftlich erfolgen und können persönlich zugestellt werden (einschließlich durch Kurierdienste wie FedEx oder DHL).  Beim Kunden können Mitteilungen an seinen Hauptgeschäftssitz oder an eine andere vom Kunden zu diesem Zweck genannte Adresse oder Faxnummer gesendet werden.  Für CW sind Mitteilungen an die im Auftrag genannte CW-Anschrift zu richten, z. Hd. “General Manager”, mit einer Kopie an das Office of the General Counsel, Curtiss-Wright Corporation, 130 Harbour Place Drive, Davidson, North Carolina 28036, USA.
    2. Sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird, gilt eine Mitteilung per persönlicher Zustellung (einschließlich Kurier) während der Geschäftszeiten an einem Werktag als zum Zeitpunkt der Übergabe an die betreffende Adresse zugegangen, andernfalls am nächsten Werktag nach Zustellung.
  21. SONSTIGES
    1. Weder der Kunde noch CW dürfen diese Bedingungen ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, es sei denn, CW ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an einen Affiliate von CW ohne Zustimmung des Kunden abzutreten und zu übertragen.
    2. Änderungen des Auftrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sind.
    3. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder einer Bestimmung aus dem Auftrag durch eine Partei gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung oder als Verzicht auf deren spätere Durchsetzung.
    4. Verpflichtungen und Pflichten, die ihrer Natur nach über das Ablauf- oder Kündigungsdatum dieses Auftrags und/oder die Erfüllung eines Auftrags hinausreichen, bestehen nach einem solchen Ablauf oder einer Kündigung fort.
    5. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit einem Auftrag sowie die Kommunikation zwischen den Parteien in englischer Sprache verfasst.
  22. GESAMTE VEREINBARUNG UND DRITTE
    1. Diese Bedingungen ersetzen sämtliche früheren Mitteilungen, Vorgänge und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, und stellen die alleinige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf jeden Auftrag dar.  Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder eines Auftrags sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet sind.
    2. Kein Vertrag zwischen den Parteien über die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen begründet Rechte zugunsten Dritter.
  23. VERHALTENSKODEX
    Der Kunde bestätigt Folgendes:
    1. Curtiss-Wright Corporation hat die Curtiss-Wright Corporate Policy No. 1, “Code of Conduct”, im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.curtisswright.com/investors/corporate-governance/code-of-conduct/default.aspx;
    2. Der Kunde hat eine Kopie dieser Richtlinie geprüft; und
    3. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Richtlinie einzuhalten.
  24. DATENSCHUTZ
    1. Im Rahmen der Erfüllung des Auftrags können sich die Parteien gegenseitig personenbezogene Daten wie Namen und bestimmte geschäftliche Kontaktdaten von Personen übermitteln, die von der anderen Partei oder ihren Affiliates zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag und zur Pflege der Geschäftsbeziehung eingesetzt werden.
    2. CW verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.  CW/Kunde bestätigt Folgendes:
      1. Curtiss-Wright Corporation hat die Corporate Privacy Notice im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.curtisswright.com/privacy-notice/default.aspx;
      2. CW/Kunde hat diese Datenschutzerklärung geprüft.
    3. Jede Partei:
      1. stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet werden;
      2. setzt angemessene Sicherheitsmaßnahmen um, um personenbezogene Daten, die von der jeweils anderen Partei bereitgestellt werden, vor (i) versehentlicher oder unrechtmäßiger Vernichtung, (ii) Verlust, (iii) Veränderung, (iv) Offenlegung oder (v) unbefugtem Zugriff (einschließlich Fernzugriff) zu schützen;
    4. CW/Kunde verpflichtet sich ferner, zusätzliche Vereinbarungen zu personenbezogenen Daten abzuschließen oder zusätzliche vertragliche Bedingungen zu personenbezogenen Daten einzuhalten, die Curtiss-Wright schriftlich vorgibt und die Curtiss-Wright zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze für erforderlich hält.
  25. ÄNDERUNGEN
    1. Führt eine Gesetzesänderung, einschließlich Handlungen oder Unterlassungen von Behörden, zu einer Auswirkung auf Kosten und/oder Leistungszeit von CW aus dem Auftrag, erfolgt eine angemessene Anpassung des Auftragswerts und/oder der Leistungszeit.
  26. AUSLEGUNG
    1. In diesen Bedingungen gilt:
      “Affiliate” bezeichnet in Bezug auf eine Person eine andere Person, die die erste Person kontrolliert oder von ihr kontrolliert wird oder von derselben Person kontrolliert wird, die die erste Person kontrolliert;
      “Bedingungen” bezeichnet diese in diesem Dokument dargelegten Standardverkaufs- und Lieferbedingungen;
      “Vertrauliche Informationen” bezeichnet alle Informationen über das Geschäft und die Angelegenheiten von CW oder eines seiner Affiliates, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Technologie, Produkte, Preise, Marketingpraktiken, Kunden, Lizenznehmer, Lieferanten und Geschäftspläne sowie alle Angaben in Angeboten, technischen Vorschlägen, Spezifikationen oder Leistungsbeschreibungen;
      “Kunde” bezeichnet die Person, die einen von CW akzeptierten Auftrag über den Kauf von Produkten und/oder die Lieferung von Dienstleistungen erteilt;
      “Gerätegewährleistung” hat die Bedeutung gemäß Artikel 7.1;
      “Force Majeure” hat die Bedeutung gemäß Artikel 10;
      “CW” bezeichnet das im Auftrag genannte Affiliate der Curtiss-Wright Corporation oder dessen Rechtsnachfolger oder Zessionare;
      “Incoterms” bezeichnet die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Regeln für die Auslegung internationaler Handelsklauseln in der jeweils gültigen Fassung;
      “Auftrag” bezeichnet die schriftliche Vereinbarung zwischen CW und dem Kunden einschließlich etwaiger Spezifikationen sowie Zeichnungen und anderer ausdrücklich einbezogener Dokumente und einschließlich dieser Bedingungen;
      “Person” bezeichnet eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, ein Einzelunternehmen, ein Unternehmen oder eine Gesellschaft mit oder ohne Grundkapital, einen privaten oder öffentlichen Verband, ein öffentliches Versorgungsunternehmen, einen gesetzlichen Vertreter, eine Aufsichts- oder Regierungsbehörde oder eine andere juristische Person, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder Rechtsform;
      “Produkte” bezeichnet sämtliche Waren, Gegenstände, Dokumente oder sonstige Materialien sowie Daten oder sonstige Informationen, die im Auftrag als von CW an den Kunden gemäß diesen Bedingungen oder einer anderen Vereinbarung oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien zu liefernd angegeben sind;
      “Angebot” bezeichnet ein schriftliches Angebot von CW an den Kunden über die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen;
      “Dienstleistungen” bezeichnet sämtliche von CW an den Kunden gemäß diesen Bedingungen zu erbringenden Dienstleistungen;
      “Dienstleistungsgewährleistung” hat die Bedeutung gemäß Artikel 7.2; und
      “Gewährleistungsfrist” bezeichnet, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, den Zeitraum:
      (a) in Bezug auf Produkte beginnend mit dem Lieferdatum der Produkte und endend zwölf Monate nach der Lieferung; und

      (b) in Bezug auf Dienstleistungen beginnend an dem Datum, an dem CW die Erbringung der Dienstleistungen als abgeschlossen festgestellt hat, und endend drei Monate danach.

    2. Für diese Bedingungen (insbesondere die Definition des Begriffs “Affiliate” in Artikel 26.1) gilt: Eine Person kontrolliert eine andere Person, wenn sie direkt oder indirekt einen Einfluss ausüben kann, der ihr die Leitung der Angelegenheiten der zweiten Person ermöglicht, einschließlich (ohne Einschränkung) des Eigentums an mehr als der Hälfte des Kapitals oder der Unternehmenswerte oder des Rechts auf Ausübung von mehr als der Hälfte der Stimmrechte oder der Befugnis zur Ernennung von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsrats der zweiten Person.
    3. Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben Begriffe oder Ausdrücke, die in den Incoterms definiert oder mit einer bestimmten Bedeutung versehen sind, in diesen Bedingungen dieselbe Bedeutung.
    4. Jeder Hinweis in Vereinbarungen, Aufträgen, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Mitteilungen zwischen CW und dem Kunden auf die Standardbedingungen von CW gilt als Hinweis auf diese Bedingungen.
    5. Der Begriff “und/oder” bezeichnet sowohl die gemeinsame als auch die jeweils einzelne Geltung der verbundenen Begriffe.
    6. Jeder Hinweis auf “Schriftform” oder ähnliche Ausdrücke schließt Mitteilungen per E-Mail ein.
print