Lieferant-TCS
LIEFERANTEN-AGB
Dezember 2022
Curtiss-Wright Corporation
Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Begriffsbestimmungen
„Verbundenes Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Person eine andere Person, die die erste Person kontrolliert oder von der ersten Person kontrolliert wird oder von derselben Person kontrolliert wird, die die erste Person kontrolliert. Eine Person gilt als kontrollierende Person einer anderen Person, wenn die erste Person einen direkten oder indirekten Einfluss hat, der, wenn er ausgeübt wird, der ersten Person die Befugnis geben würde, die Angelegenheiten der zweiten Person zu führen, einschließlich (aber ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden zu beschränken) des Eigentums an mehr als der Hälfte des Kapitals oder der Geschäftsvermögenswerte oder des Rechts, mehr als die Hälfte der Stimmrechte auszuüben oder die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats oder des Aufsichtsrats der zweiten Person zu bestellen.„Käufer“ bedeutet das in der Bestellung bezeichnete Curtiss-Wright-Unternehmen oder eines seiner Zessionare oder Rechtsnachfolger, handelnd über seine Einkaufsorganisation.„Vom Käufer bereitgestellte Güter“ bedeutet Komponenten, Geräte, Werkzeuge, Ausrüstung, Waren, Artikel, Lehren, Materialien, Teile, Muster, Werkzeuge, Vorrichtungen oder sonstige Güter, die dem Lieferanten vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, einschließlich US-Regierungseigentum unter der Kontrolle des Käufers, das in der Bestellung als erstattungsfähiger Posten angegeben ist oder vom Lieferanten speziell für die Erfüllung dieser Bestellung beschafft wurde und deren Kosten vollständig in den Preis der hier zu liefernden Produkte eingerechnet oder anderweitig amortisiert wurden.„Falsche und/oder verdächtige Arbeiten“ bedeutet Artikel, die (1) möglicherweise falsch hinsichtlich Herkunft oder Qualität gekennzeichnet sind, (2) fälschlicherweise als neu gekennzeichnet sind, (3) betrügerisch mit der Angabe versehen oder als nach hohen oder genehmigten Standards produziert gekennzeichnet sind, (4) eine nicht autorisierte Kopie eines in der Branche bekannten Produkts darstellen oder (5) in irgendeiner Weise vom Lieferanten wesentlich falsch dargestellt werden.„Dokumentation“ bedeutet alle Informationen, Algorithmen, Codes, Daten, Entwürfe, Dokumentationen, Zeichnungen, Auswertungen, Firmware, Formulare, Formeln, Fachwissen, Ideen, Verbesserungen, Innovationen, Erfindungen, unabhängig davon, ob patentierbar oder nicht, Handbücher, Abläufe, Pläne, Fotografien, Verfahren, Prozesse, Aufzeichnungen, Berichte, Forschung, Reviews, Muster, Zeitpläne, Skizzen, Software, Spezifikationen, Studien, urheberrechtlich geschützte Werke und alle sonstigen Unterlagen und Liefergegenstände, die in der Bestellung als vom Lieferanten an den Käufer zu liefern angegeben sind.„Ausfuhrkontrollgesetze“ bedeutet die von den Vereinigten Staaten auferlegten Ausfuhrkontrollen, 22 U.S.C. 2751–2796 (Arms Export Control Act), 22 C.F.R. 120–130 (International Traffic in Arms Regulations), 50 U.S.C. 2401–2420 (Export Administration Act), 15 C.F.R. 768–799 (Export Administration Regulations), 10 C.F.R. 810 (US-Energieministeriumsvorschriften), 10 C.F.R. 110 (US-Nuklearaufsichtsbehördenvorschriften) sowie deren Nachfolge- und ergänzende Gesetze und Vorschriften und die Ausfuhrkontrollen jeder anderen staatlichen Behörde.„Artikel“ bedeutet Waren, Komponenten, Geräte, Ausrüstung, Güter, Artikel, Materialien oder Teile.„Person“ bedeutet natürliche Person, Personengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Einzelunternehmen, Firma oder Gesellschaft mit oder ohne Aktienkapital, öffentliche oder private Vereinigung, öffentliches Versorgungsunternehmen, gesetzlicher Vertreter, Aufsichts- oder Regierungsbehörde oder sonstige juristische Person, gleich welcher Bezeichnung oder Ausgestaltung.„Produkte“ bedeutet alle Waren, Komponenten, Geräte, Werkzeuge, Ausrüstung, Güter, Artikel, Lehren, Materialien, Teile, Muster, Werkzeuge, Vorrichtungen oder sonstigen Güter, die in der Bestellung als vom Lieferanten an den Käufer zu liefern angegeben sind.„Geschützte Informationen“ bedeutet vertrauliche, nicht öffentliche oder anderweitig geschützte Informationen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Bedingungen, Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, einschließlich Algorithmen, Codes, Daten, Entwürfe, Dokumentationen, Zeichnungen, Auswertungen, Firmware, Formulare, Formeln, Hardware, Fachwissen, Ideen, Verbesserungen, Innovationen, Erfindungen, unabhängig davon, ob patentierbar oder nicht, Handbücher, Abläufe, Pläne, Fotografien, Verfahren, Prozesse, Produkte, Aufzeichnungen, Berichte, Forschung, Reviews, Muster, Zeitpläne, Skizzen, Software, Spezifikationen, Studien, finanzielle Informationen, einschließlich Preisgestaltung und sonstiger geschützter Informationen, die im Rahmen dieser Bedingungen von der offenlegenden Partei an die empfangende Partei übermittelt werden oder die die empfangende Partei anderweitig durch Beobachtung der Einrichtungen der offenlegenden Partei erfährt. Geschützte Informationen umfassen keine Informationen, die: (i) ohne Zutun oder Beteiligung der empfangenden Partei Teil der öffentlichen Domäne sind oder werden; (ii) von der empfangenden Partei von einem Dritten ohne gegenüber der offenlegenden Partei bestehende Geheimhaltungspflicht erhalten werden; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die geschützten Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden; (iv) sich bereits im Besitz der empfangenden Partei befinden und die empfangende Partei mit schriftlichen Unterlagen nachweisen kann, dass sich die Informationen vor der Offenlegung der geschützten Informationen der offenlegenden Partei durch die offenlegende Partei ohne Einschränkung im Besitz der empfangenden Partei befanden; oder (v) von der empfangenden Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden.„Bestellung“ bedeutet eine vom Käufer an den Lieferanten per Post, elektronisch, per Fax oder in einer sonstigen von den Parteien festgelegten Weise übermittelte Bestellung, einschließlich etwaiger Spezifikationen sowie weiterer Zeichnungen und Dokumente, die ausdrücklich in sie aufgenommen sind, und unter Einbeziehung dieser Bedingungen.„Dienstleistungen“ bedeutet alle Dienstleistungen, die in der Bestellung als vom Lieferanten an den Käufer zu erbringen angegeben sind.
„Software“ bedeutet: (i) maschinenlesbarer Programmcode, der in einer Form ausgedrückt ist, die im Allgemeinen ohne Reverse Engineering nicht für Änderungen durch Menschen geeignet ist (Objektcode) und der eine Reihe von Anweisungen, Regeln, Routinen oder Anweisungen umfassen kann, unabhängig vom Aufzeichnungsmedium, die es einem Computer ermöglichen oder verursachen, einen bestimmten Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen auszuführen; und (ii) jede andere in der Bestellung angegebene Form von zu lieferndem Programmcode,
„Bedingungen“ bedeutet die in diesem Dokument dargelegten Einkaufsbedingungen, die Bestellung und alle darin aufgenommenen zusätzlichen Bedingungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf US-Regierungs-Flow-down-Klauseln, Dokumente zur Qualitätssicherung, Spezifikationen, technische Anforderungen und alle Änderungsmitteilungen.
„Leistungen“ bedeutet sämtliche Arbeiten einschließlich Produkte, Dienstleistungen und/oder Dokumentation, die in der Bestellung als vom Lieferanten an den Käufer zu liefern angegeben sind. - Rangfolge.
(a) Im Falle eines Widerspruchs zwischen den in der Bestellung genannten Beschaffungsdokumenten gilt bei der Auslegung dieser Bestellung folgende Rangfolge:
(1) Bestimmungen auf der Vorderseite dieser Bestellung, (2) besondere Bedingungen des Käufers, (3) diese Bedingungen und (4) andere Dokumente (wie Spezifikationen und Zeichnungen), auf die in dieser Bestellung durch Verweis Bezug genommen wird.
(b) Der Lieferant wird etwaige Unstimmigkeiten dem Käufer unverzüglich schriftlich zur Kenntnis bringen, und etwaige Unstimmigkeiten in oder zwischen den vorstehenden Dokumenten dürfen weder als Grundlage für eine Verteidigung gegen eine vom Käufer gegen den Lieferanten wegen Nichterfüllung dieser Bestellung erhobene Vertragsverletzungsklage noch als Grundlage für irgendeinen Anspruch des Lieferanten gegen den Käufer dienen, es sei denn, der Lieferant hat solche Unstimmigkeiten dem Käufer zuvor fristgerecht zur Kenntnis gebracht und der Käufer hat es versäumt, diese Unstimmigkeiten zu klären. Sollte der Lieferant es versäumen, den Käufer zu kontaktieren, um derartige Konflikte oder Unstimmigkeiten zu lösen, trägt der Lieferant die alleinige Verantwortung für etwaige Fehler, die sich aus Konflikten oder Unstimmigkeiten in dieser Bestellung ergeben. Wenn auf Dokumente Bezug genommen wird, gilt das Ausgabedatum oder die letzte Revision, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Bestellung oder Änderungsmitteilung in Kraft ist, sofern nicht in der Bestellung, der Änderungsmitteilung oder einem anderen in Bezug genommenen Dokument ein anderes Ausgabedatum oder eine andere letzte Revision angegeben ist. - Annahme. Diese Bestellung stellt ein Kaufangebot dar, das ausdrücklich auf die Annahme durch den Lieferanten der Spezifikationen und anderer Zeichnungen und Dokumente, die ausdrücklich in sie aufgenommen sind, und dieser Bedingungen beschränkt ist. Eine schriftliche Bestätigung dieser Bestellung gilt als Annahme dieses Angebots zu den hierin enthaltenen Bedingungen, auch wenn die Bestätigung Bedingungen enthält, die zusätzlich zu oder abweichend von den hierin genannten Bedingungen sind. Etwaigen vom Lieferanten in seiner Annahme des Angebots des Käufers vorgeschlagenen Bedingungen, die die Bestellung ergänzen, von ihr abweichen oder mit ihr in Konflikt stehen, wird hiermit widersprochen. Solche vorgeschlagenen Bedingungen sind unwirksam, und die Bestellung zusammen mit diesen Bedingungen stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vertragsbedingungen zwischen den Parteien dar. Unterlässt der Lieferant die Ausstellung einer Bestätigung der Bestellung, gilt die Bestellung als angenommen, sobald der Lieferant mit einer Arbeit im Zusammenhang mit der Bestellung beginnt, Produkte liefert oder eine Rechnung ausstellt, je nachdem, was zuerst eintritt. Jeder hierin enthaltene Verweis auf ein Angebot, einen Kostenvoranschlag oder eine sonstige Mitteilung des Lieferanten gilt, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, als auf die Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten beschränkt und umfasst nicht die vorgeschlagenen Bedingungen des Lieferanten. Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind für keine der Parteien verbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich vorgenommen und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet.
- Befugnis und Kommunikation. Nur die Einkaufsabteilung des Käufers ist befugt, Bestellungen zu erteilen und/oder solche Bestellungen zu ändern. Keine andere Abteilung der Käufereinheit ist derart bevollmächtigt. Ansprüche des Lieferanten auf Anpassungen werden nicht anerkannt, sofern sie nicht vor der Umsetzung vom Käufer schriftlich genehmigt wurden. Sämtliche schriftliche Kommunikation ist an den Einkaufsvertreter des Käufers zu richten. Die Kommunikation zwischen, zu oder unter Ingenieur- oder Qualitätssicherungspersonal zu technischen oder qualitätsbezogenen Angelegenheiten ist zulässig; jedoch sind Vereinbarungen, die sich aus der Kommunikation mit anderen Organisationen des Käufers als dessen Einkaufsorganisation ergeben, nur dann verbindlich, wenn sie vom Einkaufsvertreter des Käufers in einer schriftlichen Änderungsmitteilung dokumentiert werden.
- Inspektion, Zugang, Überwachung und Audit. Zu allen angemessenen Zeiten, einschließlich der Fertigungsphase, unterliegen alle Produkte, Dienstleistungen und Leistungen (einschließlich von Unterauftragnehmern und Lieferanten des Lieferanten erbrachter Leistungen) den Inspektionen, Überwachungen und Prüfungen, die der Käufer anordnet, und können vom Käufer, dessen Kunden und/oder Vertretern entweder des Käufers oder seiner Kunden durchgeführt werden. Der Lieferant gewährt dem Käufer, dem Kunden des Käufers oder deren Vertretern Zugang zu den Werken, Einrichtungen und Aufzeichnungen des Lieferanten und seiner Unterauftragnehmer und Lieferanten für Inspektionen, Überwachungen, Prüfungen und/oder Audits. Werden Inspektionen und Prüfungen in den Räumlichkeiten des Lieferanten (oder der Unterauftragnehmer oder Lieferanten des Lieferanten) durchgeführt, stellt der Lieferant unentgeltlich Einrichtungen und Unterstützung für sichere und praktische Inspektionen und Prüfungen zur Verfügung. Der Käufer kann dem Lieferanten zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, wenn Produkte, Dienstleistungen und/oder Leistungen bei geplanten Inspektionen und Prüfungen nicht fertig sind.Der Käufer ist berechtigt, nach seinem Ermessen 100 % oder eine Stichprobe aller Produkte oder einer Produktcharge zu prüfen. Sind Produkte, Dienstleistungen und/oder Leistungen mangelhaft oder entsprechen sie anderweitig nicht den Anforderungen der Bestellung, kann der Käufer nach eigenem Ermessen und ohne Verzicht auf andere Rechtsbehelfe, die in diesen Bedingungen oder gesetzlich vorgesehen sind: (i) die Lieferungen, Materialien und/oder Dokumentation auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zur Rückerstattung des Rechnungsbetrags oder zur Nachbesserung oder zum Ersatz zurückweisen und zurücksenden; (ii) dieselben nacharbeiten, um sie an die Anforderungen der Bestellung anzupassen, und dem Lieferanten die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen; (iii) falls eine Nacharbeit nicht zweckmäßig ist und der Lieferant es versäumt, unverzüglich Ersatz zu leisten, kann der Käufer solchen Ersatz beschaffen und dem Lieferanten die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen; (iv) verlangen, dass der Lieferant nicht konforme Dienstleistungen erneut erbringt; (v) den Preis angemessen anpassen; oder (vi) diese Bestellung ganz oder teilweise wegen Nichterfüllung kündigen. Sämtliche Umschlags-, Lager-, Fracht- (hin und zurück) und Liegegeldkosten trägt der Lieferant. Zahlungen für hierunter zurückgewiesene Produkte, Dienstleistungen und/oder Leistungen werden vom Lieferanten innerhalb von sieben (7) Tagen nach schriftlicher Aufforderung zurückerstattet.Der Lieferant und die Lieferanten/Unterauftragnehmer des Lieferanten dürfen ohne vorherige schriftliche Mitteilung an den Käufer und dessen vorherige schriftliche Zustimmung keinerlei Änderungen in Bezug auf die Herstellung der gemäß hierunter erteilten Bestellungen zu liefernden Produkte an den Fertigungsverfahren, Materialien, Zubehör, Entwurf, Form, Passgenauigkeit oder Funktion oder in sonstiger Weise vornehmen. Diese Mitteilungspflicht und Zustimmungspflicht gilt auch für Änderungen bei externen Lieferanten oder beim Herstellungs- oder Verarbeitungsstandort. Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bestellung wegen Nichterfüllung zu kündigen, falls der Lieferant oder seine Lieferanten/Unterauftragnehmer Änderungen vornehmen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Käufers einzuholen.Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen alle Lieferungen und Liefergegenstände, die im Rahmen dieser Bestellung bereitgestellt werden, ungeachtet früherer Inspektionen, eines früheren Eigentumsübergangs an den Käufer oder etwaiger Vorauszahlungen des Käufers oder früherer Inspektionen jeglicher Art, der Endkontrolle und Abnahme durch den Käufer nach der Lieferung in den Einrichtungen des Käufers oder an einem anderen Standort. Sind Produkte, Dienstleistungen und/oder Leistungen mangelhaft oder entsprechen sie anderweitig nicht den Anforderungen der Bestellung, kann der Käufer nach eigenem Ermessen und ohne Verzicht auf andere Rechtsbehelfe, die in der Bestellung oder gesetzlich vorgesehen sind, seine in der Bestellung und diesen Bedingungen vorgesehenen Rechte ausüben. Der Lieferant hat den Käufer vor dem Versand über nicht konforme Produkte zu informieren. Der Lieferant hat vor dem Versand etwaiger nicht konformer Produkte an den Käufer dessen schriftliche Zustimmung einzuholen. Der Lieferant muss den Käufer über nicht konforme Produkte informieren, falls diese während oder nach dem Versand festgestellt werden.Die Inspektion, Genehmigung, Prüfung oder das Unterlassen einer Inspektion entbindet den Lieferanten nicht von seinen Verpflichtungen aus der Bestellung und stellt keinen Verzicht auf Mängel oder Nichtkonformitäten dar. Die Abnahme von Produkten, Dienstleistungen und/oder Leistungen durch den Käufer im Rahmen einer Bestellung beschränkt oder beeinträchtigt nicht die vom Lieferanten im Rahmen der Bestellung, dieser Bedingungen oder anderweitig gewährten Gewährleistungs- oder Freistellungsrechte.Der Lieferant unterhält ein Qualitätskontroll- und Inspektionssystem, das für den Käufer und dessen Kunden akzeptabel ist. Dieses System stellt sicher, dass sich das Personal des Lieferanten der Erwartung eines ethischen Verhaltens, seines Beitrags zur Produkt- oder Dienstleistungskonformität und zur Produktsicherheit bewusst ist. Während der Ausführung dieser Bestellung können das Qualitätskontroll- oder Inspektionssystem und die Fertigungsprozesse des Lieferanten vom Käufer, dessen Kunden, dem Hauptauftragnehmer und den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft, verifiziert und analysiert werden. Der Lieferant bewahrt Qualitätsaufzeichnungen in Zusammenhang mit dieser Bestellung für einen Mindestzeitraum von sieben (7) Jahren auf, sofern in der Bestellung kein längerer Aufbewahrungszeitraum angegeben ist. Der Käufer kann außerdem periodische Telefonkonferenzen, Statusberichte oder andere zumutbare und einvernehmlich festgelegte Überwachungsaktivitäten verlangen.
- Lieferung. Die Lieferung der Produkte, der Dokumentation und/oder die Erbringung der Dienstleistungen gemäß dem in der Bestellung festgelegten Zeitplan ist eine wesentliche Voraussetzung dieser Bestellung. ZEIT IST VON WESENTLICHER BEDEUTUNG. Der Lieferant stellt alle Ressourcen zur Verfügung, die notwendig sind, um die Einhaltung der festgelegten Liefer- und/oder Leistungstermine sicherzustellen. Handlungen des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen dieser Bestellung oder die Annahme verspäteter Lieferungen, stellen keinen Verzicht auf diese Bestimmung dar. Der Lieferant stellt zudem unentgeltlich sämtliche Dokumentation zur Verfügung, die der Käufer in angemessenem Umfang benötigt, um die Produkte und/oder Dienstleistungen zu nutzen, zu betreiben und zu warten. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, sind sämtliche Dokumentationen, Installations-, Wartungs- und Bedienungshandbücher in englischer Sprache zu verfassen. Etwaige Übersetzungsanforderungen liegen in der Verantwortung des Lieferanten.Alle Lieferungen haben strikt gemäß den in dieser Bestellung festgelegten Mengen und Zeitplänen zu erfolgen. Sofern in dieser Bestellung nicht anders angegeben, darf der Lieferant keine geringeren oder größeren als die in dieser Bestellung angegebenen Mengen versenden. Der Käufer ist nicht verpflichtet, Mengen zurückzugeben oder zu bezahlen, die über die in dieser Bestellung angegebenen Mengen hinausgehen. Der Käufer behält sich das Recht vor, sämtliche oder einen Teil einer Lieferung, die von der vom Käufer für den Versand freigegebenen Qualität oder Menge abweicht, auf Kosten und Risiko des Lieferanten, einschließlich Hin- und Rücktransport, abzulehnen und/oder zurückzusenden. Der Käufer behält sich ferner das Recht vor, solche Produkte anzunehmen, wobei die Zahlungspflicht bis zum Ablauf des vereinbarten Zahlungszeitraums ab dem Zeitpunkt hinausgeschoben wird, zu dem die Lieferung gemäß Lieferplan hätte erfolgen sollen.Der Käufer gibt in der Bestellung den jeweils geltenden Lieferklausel für die Produkte an. Ist der Lieferant oder der Käufer ein US-Unternehmen, kann der Käufer in der Bestellung angeben, dass die Lieferklausel ein Lieferklausel gemäß Uniform Commercial Code („UCC“) ist. In diesem Fall sind die Lieferklauseln in Übereinstimmung mit dem Uniform Commercial Code („UCC“) des Bundesstaates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, auszulegen. Ist der Lieferant oder der Käufer kein US-Unternehmen, kann der Käufer in der Bestellung angeben, dass die Lieferklausel eine Incoterms-Lieferklausel ist. „Incoterms“ bedeutet die internationalen Regeln für die Auslegung der Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer, die an dem Tag in Kraft sind, an dem der Käufer die Bestellung erteilt. Jeder in den Bestimmungen des UCC oder der Incoterms definierte oder mit einer bestimmten Bedeutung versehene Begriff hat dieselbe Bedeutung in der Bestellung, jedoch gelten im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des UCC oder der Incoterms und diesen Bedingungen die Bedingungen vorrangig.Sind der Lieferant und der Käufer US-Unternehmen und ist in der Bestellung keine Lieferklausel angegeben, erfolgt die Lieferung durch den Lieferanten „FOB Käuferwerk“ gemäß der Definition im UCC. Ist der Lieferant oder der Käufer kein US-Unternehmen und ist in der Bestellung keine Lieferklausel angegeben, erfolgt die Lieferung durch den Lieferanten „DAP Käuferwerk“ gemäß der Definition der Incoterms.Auf Anfrage stellt der Lieferant dem Käufer in einer für den Käufer akzeptablen Form und Häufigkeit alle aktuellen Informationen über den Fortschritt bei der Erfüllung der Bestellung zur Verfügung. Der Lieferant liefert auf eigene Kosten per Express- oder Luftfracht oder auf dem schnellstmöglichen Weg an den Lieferort, wenn der Lieferplan aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise gefährdet ist. Kommt der Lieferant dem nicht nach, kann der Käufer den Transport solcher Artikel auf Kosten des Lieferanten organisieren.Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Materialien vor dem angemessenen Durchlaufzeitpunkt des Lieferanten beschaffen oder produzieren oder früher als geplant liefern. Der Lieferant benachrichtigt den Käufer bei der Übergabe einer Sendung von Produkten an einen Frachtführer zum Transport über den Versand. Der Lieferant arbeitet mit dem Käufer zusammen, um die auf Sendungen zu entrichtenden Zölle zu minimieren, einschließlich der Wahl einer Route, die den niedrigsten Tarif schützt.Wird absehbar, dass der Lieferant den Lieferplan nicht einhalten kann, informiert der Lieferant den Käufer unverzüglich schriftlich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung. Diese Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und berührt in keiner Weise die dem Käufer zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe. Der Lieferant setzt alles daran, die Verzögerung nach Möglichkeit zu vermeiden oder auf das absolute Minimum zu reduzieren. Etwaige zusätzliche Kosten, die dem Käufer oder dem Lieferanten aufgrund verspäteter Lieferung entstehen, trägt der Lieferant, sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.Wird der Lieferant vom Käufer dazu aufgefordert, erstellt und unterhält der Lieferant in einer für den Käufer akzeptablen Form einen umfassenden, auf Aktivitäten/Aufgaben basierenden Zeitplan („der Zeitplan“). Nach eigenem Ermessen kann der Käufer dem Lieferanten bei der Erstellung des Zeitplans unentgeltlich Unterstützung bieten. Der Zeitplan umfasst eine umfassende, aktivitätsbasierte Auflistung aller wichtigen Produkte, Dienstleistungen und/oder Leistungsgegenstände, die in der Bestellung gefordert sind, und enthält Informationen über alle außerhalb der Betriebsstätten des Lieferanten durchgeführten Prozesse (Fremdbearbeitung). Der Lieferant aktualisiert den Zeitplan in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch monatlich, um die Aktualität sicherzustellen. Der Lieferant stellt dem Käufer seinen Zeitplan in einem vom Käufer festgelegten Format zu angemessenen Zeiten und an angemessenen Orten zur Verfügung.Wenn der Lieferant aus irgendeinem Grund die erforderlichen Liefertermine nicht einhalten kann, ist der Käufer berechtigt: (1) diese Bestellung zu kündigen oder (2) diese Bestellung ganz oder teilweise aus anderen Quellen als dem Lieferanten zu erfüllen und die Mengen der Bestellung des Lieferanten entsprechend ohne Preiserhöhung und ohne Strafe für den Käufer zu reduzieren. Die dem Käufer gemäß dieses Absatzes eingeräumten Rechte beschränken nicht die Rechte des Käufers gemäß der Bestimmung „Kündigung“ dieser Bestellung.Der Lieferant ist verantwortlich für die Verpackung, das Verladen und die Sicherung jeder Sendung gemäß den Spezifikationen und Anforderungen der Bestellung oder, sofern solche Spezifikationen und Anforderungen fehlen, in einer Weise, die eine sichere Lieferung der Materialien oder bestellten Artikel gewährleistet.
- Eigentum. Sämtliche Dokumentation, die im Rahmen oder infolge der Leistungserbringung des Lieferanten aus dieser Bestellung erstellt wird, einschließlich sämtlicher Patentrechte, Urheberrechte, Rechte an geschützten Informationen und sonstiger Rechte des geistigen Eigentums, steht ausschließlich im Eigentum des Käufers und darf vom Lieferanten nicht zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der Arbeiten aus dieser Bestellung verwendet werden.Alle vom Lieferanten an den Käufer gelieferten Dokumentationen stehen ebenfalls ausschließlich im Eigentum des Käufers und dürfen vom Lieferanten nicht zu anderen Zwecken als zur Erfüllung der Arbeiten aus dieser Bestellung verwendet werden. Der Käufer darf diese Dokumentation ungeachtet gegenteiliger Hinweise auf dieser Dokumentation für beliebige Zwecke verwenden.Der Lieferant erklärt sich bereit, sämtliche Rechte, Titel und Interessen an sämtlichen Rechten des geistigen Eigentums, die mit dieser im Rahmen oder infolge der Leistungserbringung des Lieferanten aus dieser Bestellung erstellten oder vom Lieferanten an den Käufer gelieferten Dokumentation verbunden sind, auf den Käufer zu übertragen, und überträgt diese hiermit. Der Lieferant führt auf eigene Kosten alle Unterlagen aus oder veranlasst deren Ausführung, die erforderlich sind, um das Eigentum an der Dokumentation auf den Käufer zu übertragen oder dem Käufer die Erlangung, Aufrechterhaltung oder Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu ermöglichen. Der Lieferant erklärt sich ferner damit einverstanden, dass jegliches urheberrechtlich schutzfähige geistige Eigentum als „im Auftrag“ für den Käufer erstelltes Werk gilt. Der Lieferant beschafft auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Rechte, die erforderlich sind, um dem Käufer die vorstehenden Rechte einzuräumen. Der Lieferant verpflichtet sich, keine Waren oder Materialien für Dritte zu produzieren oder diesen anzubieten, die nach den geschützten Spezifikationen des Käufers hergestellt werden und nicht Teil des Standardproduktangebots des Lieferanten sind.Das Eigentum geht auf den Käufer oder dessen Kunden gemäß den in der Bestellung angegebenen Lieferbedingungen über. Der Lieferant kennzeichnet und separiert Materialien, die Eigentum des Käufers sind, es sei denn, der Käufer verzichtet schriftlich darauf. Für den Fall, dass in der Bestellung Meilenstein- oder Abschlagszahlungen des Käufers an den Lieferanten vorgesehen sind, gilt, dass das Eigentum an den im Rahmen dieser Bestellung zu liefernden Produkten (oder den erzeugten oder entwickelten Informationen) mit Leistung der Zahlungen auf den Käufer oder dessen Kunden übergeht. Werden Meilenstein- oder Abschlagszahlungen vor der Lieferung geleistet, führt der Lieferant alle Sicherungsvereinbarungen, Finanzierungserklärungen und sonstigen Dokumente aus und übermittelt sie, die der Käufer zur Wahrung seiner Rechte für erforderlich hält.Der Lieferant versichert, dass die im Rahmen dieser Bestellung an den Käufer gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von allen Pfandrechten, Forderungen und Belastungen sind. Die Verpflichtungen dieses Absatzes bestehen über die Kündigung oder Erfüllung dieser Bestellung hinaus fort.
- Gefahrübergang. Der Lieferant trägt die Gefahr des Verlustes der im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Materialien oder bestellten Artikel bis zur Ankunft am in dieser Bestellung angegebenen Bestimmungsort.
- Änderungen. Der Käufer kann jederzeit durch eine schriftliche Änderungsmitteilung („Änderungsmitteilung“) ohne Benachrichtigung etwaiger Bürgen Änderungen an allen Aspekten der Bestellung und/oder deren Durchführung vornehmen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: (i) Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen; (ii) Versand- oder Verpackungsmethode; (iii) Ort oder Zeit der Inspektion, Lieferung oder Abnahme; (iv) Menge und/oder Art der bestellten Waren und/oder Dienstleistungen; (v) Arbeits- oder Dienstleistungszeitpläne; (vi) Umfang etwaiger vom Käufer bereitgestellter Güter; und (vii) ganz- oder teilweise Aussetzung der Arbeiten für einen bestimmten Zeitraum. Nach Erhalt einer Aussetzungsanordnung ergreift der Lieferant unverzüglich alle angemessenen Maßnahmen, um die Entstehung von Kosten, die der von der Bestellung abgedeckten Arbeit während des Zeitraums der Arbeitsunterbrechung zuzurechnen sind, zu minimieren. Hält der Lieferant das Verhalten, die Erklärung oder die Anweisung eines Mitarbeiters des Käufers für eine Änderung im Sinne dieser Bestimmung, informiert der Lieferant die Einkaufsabteilung des Käufers und ergreift in Bezug auf die vermeintliche Änderung keine Maßnahmen, bis die Einkaufsabteilung des Käufers eine schriftliche Genehmigung erteilt hat. So können beispielsweise Ingenieure, technische Mitarbeiter und andere Mitarbeiter des Käufers gelegentlich Unterstützung leisten, Informationen austauschen oder dem Personal des Lieferanten in Bezug auf die hier gelieferten Waren oder Dienstleistungen Ratschläge erteilen. Eine solche Unterstützung, ein solcher Austausch oder solche Ratschläge stellen weder eine Änderung im Sinne dieser Bestimmung noch einen Verzicht auf bestehende Verpflichtungen des Lieferanten dar. Um für den Käufer gültig und verbindlich zu sein, muss jede Änderung, jeder Verzicht oder jede Ergänzung dieser Bestellung schriftlich erfolgen und von einem autorisierten Vertreter der Einkaufsabteilung des Käufers genehmigt werden. Nur die Einkaufsabteilung des Käufers ist befugt, eine Änderung zu genehmigen, die nur wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgt. Jede vom Lieferanten ohne eine solche schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderung gilt als freiwillige Änderung des Lieferanten und wird nicht in die Kosten oder die für die Ausführung erforderliche Zeit einbezogen.Der Lieferant erfüllt solche Änderungsmitteilungen. Wirkt sich die Änderung wesentlich auf die Kosten oder die Leistungszeit des Lieferanten aus, informiert der Lieferant den Käufer nach Erhalt einer Änderungsmitteilung unverzüglich über die Auswirkungen auf die Bestimmungen dieser Bestellung, die Ausführung der Leistungen einschließlich Kosten und/oder Zeitplan. Führt eine Änderungsmitteilung zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder der für die Ausführung dieser Bestellung erforderlichen Zeit, unabhängig davon, ob sie durch die Änderungsmitteilung geändert wurden, erstellt und übermittelt der Lieferant dem Käufer unverzüglich eine Schätzung der Erhöhung oder Verringerung der anfallenden Gebühren und/oder der für die Ausführung erforderlichen Zeit, die unmittelbar durch die Änderungsmitteilung verursacht werden. Ein Anspruch des Lieferanten auf Anpassung ist nur zulässig, wenn er innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich für einen bestimmten Betrag geltend gemacht wird und der Anspruch nur angemessene Kosten und Zeitplananpassungen umfassen darf, die zwangsläufig aufgrund der Änderungsmitteilung unmittelbar anfallen. Der Käufer nimmt eine angemessene schriftliche Anpassung des Bestellpreises und/oder Lieferplans vor, wenn sich die Änderung wesentlich auf die Kosten oder die Leistungszeit des Lieferanten auswirkt.Nach Erhalt einer vom Käufer erteilten Änderungsmitteilung setzt der Lieferant diese um und arbeitet unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt an deren Durchführung, auch wenn noch keine Einigung über eine angemessene Anpassung erzielt wurde. Das Ausbleiben einer Einigung über eine angemessene Anpassung entbindet den Lieferanten nicht von der Verpflichtung, die geänderte Bestellung auszuführen. Nichts in diesem Abschnitt entbindet den Lieferanten von der Verpflichtung, die geänderte Bestellung unverzüglich auszuführen. Der Lieferant setzt auf Anweisung des Käufers die Änderung fort, bis eine Streitigkeit beigelegt ist.Der Lieferant informiert den Käufer jeweils im Voraus schriftlich über sämtliche vorgeschlagenen Änderungen an: (i) den Produkten und/oder Dienstleistungen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf deren Spezifikationen, Komponenten und/oder Zusammensetzung; (ii) dem Herstellungsprozess; (iii) Änderungen oder Verlagerungen von Anlagen, Ausrüstung und/oder Werkzeugen; (iv) dem Standort jeglicher hierunter erbrachter Arbeiten; und/oder (v) Lieferanten und/oder Unterauftragnehmern. Eine derartige vorgeschlagene Änderung des Lieferanten erfolgt erst, nachdem der Käufer auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Audits, Begutachtungen und/oder Tests durchgeführt hat, um die Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Änderung auf die Produkte und/oder Dienstleistungen zu bestimmen, und den Vorschlag in einer Änderungsmitteilung oder schriftlich genehmigt hat. Der Lieferant trägt die Verantwortung für die Beschaffung, Erstellung und Einreichung der ordnungsgemäßen Dokumentation in Bezug auf sämtliche Änderungen, einschließlich der Einhaltung jeglicher vom Käufer erlassener schriftlicher Änderungsverfahren. Ein Anspruch des Lieferanten auf eine Anpassung des Zeitplans und/oder Preises aufgrund der Einhaltung dieses Abschnitts ist ausgeschlossen. Darüber hinaus stellt die Zustimmung oder Ablehnung eines vom Lieferanten beantragten Änderungsvorschlags durch den Käufer keine Grundlage für eine angemessene Anpassung gemäß diesem Abschnitt dar.UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN ODER IRGENDEINER ANDEREN BESTIMMUNG DIESER BESTELLUNG ERKLÄRT SICH DER LIEFERANT DAMIT EINVERSTANDEN, DASS ÄNDERUNGEN AN DEN PRODUKTEN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE ERFORDERLICH SEIN KÖNNEN, UM DIE SPEZIFIZIERTEN LEISTUNGSANFORDERUNGEN DIESER BESTELLUNG ZU ERFÜLLEN, DEN LIEFERANTEN NICHT ZU EINER ANPASSUNG DES PREISES ODER DER LEISTUNGSZEIT BERECHTIGEN.
- Abtretung. Der Lieferant darf diese Bestellung oder Rechte daraus (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungsansprüche) nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers abtreten. Der Lieferant holt von jedem zulässigen Zessionar, Unterauftragnehmer und/oder Lieferanten des Lieferanten eine schriftliche Bestätigung ein, dass dieser sich verpflichtet, im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Käufers zu handeln und sich von Zeit zu Zeit von dem Käufer oder einem vom Käufer benannten Dritten vor Ort und ohne Berechnung inspizieren oder prüfen zu lassen. Der Lieferant stellt sicher, dass jeder zulässige Zessionar an die Bedingungen dieser Bestellung gebunden ist. Die nicht abtretende Partei ist gegenüber einem Zessionar der abtretenden Partei nicht verpflichtet, sofern eine solche Zustimmung nicht eingeholt wurde. Der Käufer ist berechtigt, diese Bestellung an jedes verbundene Unternehmen der Curtiss-Wright Corporation abzutreten.
- Freistellung bei Verletzung von Schutzrechten und Rechtsbehelfe. Der Lieferant stellt den Käufer und/oder dessen Kunden auf eigene Kosten von sämtlichen Kosten, Schäden, Ausgaben, Gebühren, Haftungen und Verlusten frei und verteidigt diese gegen sämtliche Klagen, Behauptungen, Ansprüche, Verfahren oder Klagen, die darauf beruhen, dass ein hierunter bereitgestelltes Produkt, eine Dienstleistung oder Dokumentation oder Teile davon eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung eines Patents, Urheberrechts, Geschäftsgeheimnisses oder sonstigen Rechts des geistigen Eigentums darstellen, mit Ausnahme von Artikeln, die der Lieferant gemäß ausschließlich vom Käufer entwickelten und dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Entwürfen herstellt. Der Lieferant regelt oder verteidigt auf eigene Kosten sämtliche Klagen, Ansprüche, Verfahren oder Klagen gegen den Käufer, in denen eine solche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung geltend gemacht wird, und begleicht und erfüllt auf eigene Kosten etwaige Urteile gegen den Käufer in solchen Klagen, Ansprüchen, Verfahren oder Klagen. Ungeachtet des Vorstehenden bedarf jede Einigung in einer solchen Klage, einem solchen Anspruch, Verfahren oder einer Klage der schriftlichen Zustimmung des Käufers, die nicht unbillig verweigert oder verzögert wird. Wird festgestellt, dass ein hierunter bereitgestelltes Produkt, eine Dienstleistung oder Dokumentation oder Teile davon eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung darstellen oder deren Nutzung untersagt wird, hat der Lieferant auf eigene Kosten und rechtzeitig: (1) dem Käufer und dessen Kunden das Recht zu verschaffen, das Produkt, die Dienstleistung und/oder Dokumentation oder Teile davon weiterhin zu nutzen, oder (2) sie durch ein weitgehend gleichwertiges, nicht verletzendes Produkt, Dienstleistung und/oder Dokumentation zu ersetzen, oder (3) sie so zu ändern, dass sie nicht mehr verletzend sind, jedoch im Wesentlichen funktional gleichwertig bleiben. Ist keine der vorstehenden Optionen möglich, erstattet der Lieferant dem Käufer den Kaufpreis des Produkts, der Dienstleistung und/oder Dokumentation.
- Einhaltung von Gesetzen und Normen.
(a) Befindet sich der Standort des Käufers in Nordamerika, hat der Lieferant bei der Ausführung dieser Bestellung sämtliche anwendbaren bundesstaatlichen, bundes- und lokalen Gesetze, Vorschriften, Regelwerke, Codes und Normen einzuhalten, die auf diese Bestellung anwendbar sind oder durch Verweis in sie aufgenommen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sämtliche anwendbaren Umweltgesetze, -vorschriften und -regelungen, sämtliche Datenschutzgesetze, den Fair Labor Standards Act von 1938 in der jeweils gültigen Fassung (29 U.S.C. § 201 ff.) und den Occupational Safety & Health Act von 1970 in der jeweils gültigen Fassung („OSHA“) sowie alle dazugehörigen Vorschriften und Regelungen.Der Käufer ist ein Arbeitgeber mit gleichen Chancen und ein öffentlicher Auftraggeber oder Unterauftragnehmer. Folglich vereinbaren die Parteien, dass sie, soweit anwendbar, die Anforderungen von 41 CFR 60-1.4(a), 41 CFR 60-300.5(a) und 41 CFR 60-741.5(a) einhalten, die hiermit durch Verweis einbezogen werden. Diese Vorschriften untersagen die Diskriminierung qualifizierter Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Menschen mit Behinderungen und untersagen die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer nationalen Herkunft. Diese Vorschriften verlangen von verpflichteten Hauptauftragnehmern und Unterauftragnehmern, aktive Maßnahmen zur Beschäftigung und beruflichen Förderung von Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung zu ergreifen. Die Parteien vereinbaren ferner, dass sie, soweit anwendbar, die Anforderungen der Executive Order 13496 (29 CFR Part 471, Appendix A Subpart A) bezüglich der Information der Arbeitnehmer über ihre Rechte nach den US-Arbeitsgesetzen einhalten. Der Lieferant ergreift angemessene Maßnahmen in Bezug auf sich selbst und seine Lieferanten, Verkäufer und Unterauftragnehmer, um die Einhaltung solcher Gesetze sicherzustellen.Jede gegen diese Bestellung ausgestellte Rechnung stellt eine Zusicherung und Garantie des Lieferanten dar, dass die Produkte, Dienstleistungen und/oder Dokumentationen in Übereinstimmung mit sämtlichen derartigen gesetzlichen Anforderungen geliefert wurden, und wird der Käufer aufgrund eines Versäumnisses des Lieferanten oder seiner Unterauftragnehmer, die Anforderungen dieser Klausel einzuhalten, haftbar gemacht, so stellt der Lieferant den Käufer in vollem Umfang von sämtlichen Verlusten, Schäden oder Kosten frei, die sich aus einem solchen Versäumnis ergeben. Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung durch den Käufer Informationen über die Zahlung, das Angebot oder die Vereinbarung zur Zahlung von „politischen Beiträgen“ oder „Gebühren oder Provisionen“ (wie diese Begriffe in 22 C.F.R. 130 definiert sind) in Bezug auf einen Verkauf des Käufers bereitzustellen, für den eine Lizenz oder Genehmigung vom Office of Defense Trade Controls des US-Außenministeriums erforderlich ist oder für einen Verkauf im Rahmen eines Vertrags mit dem Verteidigungsministerium gemäß Section 22 des Arms Export Control Act (22 U.S.C. § 2762).(b) Befindet sich der Standort des Käufers in Europa, hat der Lieferant die Anforderungen des Health and Safety at Work Act 1974 und jeglicher anderer relevanter Gesetzgebung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die die Mitteilung von Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit Produkten und deren Handhabung, Betrieb und Lagerung betreffen) einzuhalten. Der Lieferant stellt sicher, dass vollständige Angaben zu allen derartigen Vorsichtsmaßnahmen jeder Lieferung von Produkten beigelegt sind und dass der Käufer unverzüglich nach Inkrafttreten der Bestellung über alle Beschränkungen und/oder Begrenzungen in Bezug auf die Haltbarkeit von Produkten informiert wird. (Anwendbar auf Anlagen, Maschinen und Ausrüstung) In Übereinstimmung mit der aktuellen Arbeitsschutzgesetzgebung müssen folgende Anforderungen vom Lieferanten erfüllt werden:- Die Maschine erfüllt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.
- Die entsprechende Konformitätsbewertung wurde durchgeführt.
- Die verantwortliche Person hat entweder eine Konformitätserklärung oder eine Einbauerklärung ausgestellt.
- Die CE-Kennzeichnung wurde ordnungsgemäß angebracht.
- Die Maschine ist sicher.
- Der Hersteller hat Untersuchungen und Prüfungen an der Maschine und ihren Komponenten durchgeführt, um sicherzustellen, dass Auslegung und Konstruktion einwandfrei sind.
Der Lieferant stellt sicher, dass Gefahrstoffe oder sensible Stoffe gemäß der Verordnung über die Kontrolle gesundheitsgefährdender Stoffe von 1988 (Control of Substances Hazardous to Health Regulations 1988, COSHH) und nachfolgender Änderungen eindeutig als solche gekennzeichnet sind und dass alle Sicherheitsdatenblätter, die für deren Handhabung erforderlich sind, ebenfalls auf der Verpackung deutlich angegeben und mit der Lieferung übergeben werden.
Wenn Produkte nach Europa geliefert werden, stellt der Lieferant sicher, dass alle gelieferten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse der EU-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die im Juni 2007 in Kraft trat, entsprechen. Der Lieferant stellt ferner sicher, dass alle Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die einen der in der „Kandidatenliste“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgeführten Stoffe enthalten, im Sicherheitsdatenblatt, das dem Produkt beigefügt ist, aufgeführt sind und dass der Käufer vollständig informiert ist und sich bereit erklärt, dieses Produkt anzunehmen.
- Kündigung
(a) Kündigung wegen Nichterfüllung. Der Käufer kann diese Bestellung aufgrund eines Verschuldens des Lieferanten ganz oder teilweise durch Änderungsmitteilung oder schriftliche Mitteilung kündigen und/oder alle oder Teile des nicht gelieferten Teils dieser Bestellung stornieren, wenn der Lieferant:(i) es versäumt, das Produkt oder die Dokumentation zu liefern und/oder die Dienstleistungen zum in dieser Bestellung angegebenen Zeitpunkt oder in der angegebenen Art und Weise zu erbringen;(ii) es versäumt, Fortschritte zu erzielen, wodurch nach vernünftigem Ermessen des Käufers die Erfüllung dieser Bestellung gemäß ihren Bedingungen gefährdet wird;
(iii) es versäumt, nach einer schriftlichen Aufforderung des Käufers zur Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, wenn begründete Gründe für eine Unsicherheit in Bezug auf die Erfüllung durch den Lieferanten bestehen, angemessene Sicherheitsleistungen zu stellen;(iv) Produkte oder Dokumentation liefert und/oder Dienstleistungen erbringt, die die Spezifikationen nicht erfüllen; und/oder(v) es versäumt, eine Verpflichtung aus dieser Bestellung oder einem Teil davon zu erfüllen oder einzuhalten.
Eine solche Kündigung und/oder Stornierung wird wirksam, wenn der Lieferant diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung behebt.
Eine solche Kündigung oder Stornierung erfolgt ohne Haftung des Käufers, außer für die Bezahlung abgeschlossener Produkte, Dienstleistungen und/oder Dokumentationen, die vor der Kündigung geliefert und vom Käufer angenommen wurden. Im Falle einer solchen Kündigung oder Stornierung kann der Käufer Besitz von Materialien oder Ausrüstung ergreifen, die in die Produkte, Dienstleistungen und/oder Dokumentationen eingebunden sind oder eingebunden werden sollen, und die Arbeiten auf eine Weise abschließen lassen, die der Käufer für angemessen hält, und zwar auf alleinige Kosten des Lieferanten. Der Lieferant tritt dem Käufer oder einem vom Käufer benannten Dritten unverzüglich die Verträge und Bestellungen ab, deren Abtretung der Käufer im Zusammenhang mit den Produkten, Dienstleistungen und/oder Dokumentationen verlangt.
Nach einer Kündigung oder Stornierung kann der Käufer von einem anderen Unternehmen auf Kosten des Lieferanten und zu Bedingungen, die er für angemessen hält, Waren, Software, Artikel, Dokumente oder andere Materialien und Daten oder sonstige Informationen oder Dienstleistungen beschaffen, die den gekündigten oder stornierten Leistungen entsprechen. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass er dem Käufer für dessen Ersatzbeschaffungskosten haftet, die den Betrag übersteigen, der dem Lieferanten bei ordnungsgemäßer Erfüllung dieser Bestellung geschuldet gewesen wäre. Der Lieferant setzt die Ausführung dieser Bestellung in dem Umfang fort, der nicht gekündigt oder storniert wurde.
Als alternative Abhilfe und anstelle einer Kündigung oder Stornierung wegen Nichterfüllung kann der Käufer nach eigenem Ermessen den Lieferplan verlängern und/oder andere Mängel in der Leistung des Lieferanten billigen, wobei der Lieferant für sämtliche Kosten, Ausgaben oder Schäden haftet, die aus einer Nichterfüllung des Lieferanten entstehen. Wenn der Lieferant aus irgendeinem Grund voraussehen kann, dass es Schwierigkeiten bei der Einhaltung des erforderlichen Liefertermins oder der Erfüllung anderer Anforderungen dieser Bestellung geben wird, informiert der Lieferant den Käufer unverzüglich schriftlich. Eine solche Verlängerung und/oder ein solcher Verzicht seitens des Käufers ist nicht als dauerhafter oder zukünftiger Verzicht auf diese Bestimmung auszulegen und lässt das Recht des Käufers unberührt, die Bestellung in Bezug auf verspätete Lieferung, verspätete Leistung oder sonstige Mängel der Leistung des Lieferanten wegen Nichterfüllung zu kündigen oder zu stornieren.
Diese Rechte und Rechtsbehelfe bestehen zusätzlich zu allen anderen dem Käufer gemäß diesen Bedingungen, gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehenden Rechten und Rechtsbehelfen.
(b) Kündigung wegen Insolvenz oder länger andauernder Verzögerung. Stellt der Lieferant seine Geschäftstätigkeit im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ein, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen, wird er zahlungsunfähig oder wird gegen ihn oder von ihm ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet, ein Insolvenzverwalter für den Lieferanten bestellt oder beantragt, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vorgenommen oder dauert eine entschuldbare Verzögerung (oder die Gesamtzeit mehrerer entschuldbarer Verzögerungen) länger als sechzig (60) Tage, kann der Käufer diese Bestellung ohne Haftung mit sofortiger Wirkung kündigen, außer für Produkte, Dienstleistungen und/oder Dokumentationen, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Kündigung fertiggestellt, geliefert und angenommen werden (die zum Bestellpreis bezahlt werden).
(c) Kündigung aus wichtigem Grund. Der Käufer kann diese Bestellung jederzeit ganz oder teilweise aus wichtigem Grund durch schriftliche Mitteilung kündigen. In diesem Fall erfüllt der Lieferant unverzüglich die in dieser Mitteilung enthaltenen Anweisungen und verpflichtet sich vorbehaltlich dieser Anweisungen: (i) alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Mitteilung bezeichneten Arbeiten einzustellen, Kosten und Haftungen zu minimieren und sicherzustellen, dass keine weiteren Schritte zur Erstellung nicht gelieferter Produkte oder Dokumentationen und/oder zur Erbringung nicht erbrachter Dienstleistungen unternommen werden, (ii) sämtliches Eigentum im Zusammenhang mit dieser Bestellung, das sich im Besitz des Lieferanten befindet, gemäß den Anweisungen des Käufers zu schützen, zu sichern und zu liefern; (iii) sich nach besten Kräften zu bemühen, etwaige Verluste zu mindern, die ihm infolge der Kündigung entstanden sind; (iv) keine weiteren Bestellungen oder Unteraufträge zu vergeben, außer, soweit dies für die Fertigstellung nicht gekündigter Leistungen erforderlich ist; und (v) die Ausführung derjenigen Leistungen fortzusetzen, die in der Mitteilung nicht gekündigt wurden.
Nach der Beendigung gemäß dieser Klausel verhandeln Käufer und Verkäufer angemessene Beendigungskosten, die im Einklang mit den gemäß Artikel 9 mit der Überschrift „Änderungen“ zulässigen Kosten stehen und von Verkäufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Kündigungsmitteilung des Käufers an den Verkäufer benannt werden, sofern die Parteien keinen schriftlichen Beendigungsplan vereinbart haben. Der Verkäufer hat Anspruch auf Erstattung seiner bis zum Datum der Beendigung tatsächlich entstandenen Kosten, wobei diese Kosten in Übereinstimmung mit den aktuellen Branchenpraktiken zu bestimmen sind. In keinem Fall übersteigen die Verpflichtungen des Käufers infolge der Beendigung den Bestellpreis der beendigten Positionen abzüglich der Summe aller zuvor geleisteten Zahlungen.
Nach Zahlung der vorstehend genannten Beträge trifft der Verkäufer mit den fertiggestellten oder unfertigen Positionen oder mit Roh-, halbverarbeiteten oder fertiggestellten Materialien eine Verfügung, wie vom Käufer angewiesen. Der Verkäufer wird den Anweisungen des Käufers nachkommen und ist für die im Rahmen der Umsetzung der Anweisungen des Käufers entstandenen angemessenen Kosten verantwortlich.
Im Zusammenhang mit einer solchen Beendigung kann der Käufer die Unterlagen des Verkäufers, die sich auf diese Bestellung beziehen, in dem Umfang prüfen, den der Käufer für erforderlich hält; vorausgesetzt jedoch, dass, wenn der Verkäufer einer Prüfung seiner Unterlagen durch den Käufer widerspricht, eine für beide Parteien akzeptable unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine solche Prüfung durchführen und einen Bericht für beide Parteien erstellen kann, und zwar auf alleinige Kosten des Verkäufers.
- Untervergabe. Der Verkäufer darf keinen Teil der Arbeiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an Unterauftragnehmer vergeben; vorausgesetzt jedoch, dass die Beschaffung von Rohmaterialien oder Dienstleistungen durch den Verkäufer, die üblicherweise vom Verkäufer eingekauft werden und vom Verkäufer zur Erfüllung dieser Bestellung benötigt werden, nicht als Unterauftrag gilt. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist der Verkäufer, wenn er einen Teil der Arbeiten im Rahmen dieser Bestellung außerhalb des Endbestimmungslandes, in das das Produkt und die Dokumentation geliefert oder in dem die Dienstleistungen erbracht werden, untervergeben will, sofern in dieser Bestellung nichts anderes vereinbart ist, für die Einhaltung sämtlicher Zollanforderungen und Ausfuhrkontrollvorschriften im Zusammenhang mit solchen Untervergaben verantwortlich. Der Verkäufer hat die Bestimmungen dieser Bestellung und ihrer Anhänge in dem erforderlichen Umfang über seine eigenen Bestellungen an seine Lieferanten weiterzugeben.
- Gewährleistung. Der Verkäufer gewährleistet, dass das hierunter gelieferte Produkt und die Dokumentation frei von Fehlern in Konstruktion, Verarbeitung und Material sind; von handelsüblicher Qualität sind; für den vorgesehenen Zweck geeignet sind; in der angegebenen Weise funktionieren; frei von Rechtsmängeln sind und allen Anforderungen dieser Bestellung entsprechen. Sämtliche Produkte und Dokumentationen werden vom Verkäufer für zwei (2) Jahre ab dem Datum, an dem solche Produkte und/oder Dokumentationen vom Käufer in Betrieb genommen werden, oder drei (3) Jahre nach Abnahme durch den Käufer, je nachdem, was zuerst eintritt, gewährleistet. Produkte und/oder Dokumentationen, die nach Regierungsspezifikationen bestellt werden, entsprechen den Zeichnungen oder Spezifikationen, die am Datum dieser Bestellung gültig sind, sofern vom Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde. Jedes hierunter zu liefernde Produkt und/oder jede Dokumentation besteht aus neuen Materialien, die nicht gebraucht, instandgesetzt, aufgearbeitet oder von einem Alter sind, das seine/ihre Gebrauchstauglichkeit oder Sicherheit beeinträchtigt, es sei denn, der Käufer hat dies gemäß der Bestellung ausdrücklich genehmigt. Der Verkäufer hält für alle im Rahmen jeder Bestellung gelieferten Produkte und/oder Dokumentationen eine Losrückverfolgbarkeit in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bestellung aufrecht. Lieferscheine verweisen auf die Rückverfolgbarkeits- oder Chargennummer. Der Verkäufer gewährleistet, dass die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen den höchsten Standards an fachlichem Wissen und Urteil entsprechen, frei von Mängeln in der Ausführung sind und allen Anforderungen dieser Bestellung entsprechen, bis zwei (2) Jahre nach Abschluss dieser Dienstleistungen. Jede Prüfung, Lieferung, Überprüfung, Genehmigung von Konstruktionen und/oder anderer vom Verkäufer bereitgestellter Dokumentationen oder Zahlung entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen aus irgendeiner Bestimmung dieser Bestellung, einschließlich dieser Gewährleistungen. Die Gewährleistungen des Verkäufers gelten zugunsten des Käufers, seiner Rechtsnachfolger, Zessionare, Kunden und Benutzer der Produkte, der Dokumentation und/oder der Dienstleistungen und erstrecken sich auf jeden Mangel oder jede Nichtkonformität, die im Rahmen der Gewährleistungen auftritt.
Hinsichtlich mangelhafter Produkte und/oder Dokumentationen oder solcher, die nicht mit der Produkt-/Dokumentationsgewährleistung übereinstimmen, kann der Käufer, ohne auf ihm gesetzlich und/oder aus dieser Bestellung zustehende Rechtsbehelfe zu verzichten, vom Verkäufer auf alleinige Kosten des Verkäufers und nach Weisung des Käufers verlangen, unverzüglich: (1) die mangelhaften oder nichtkonformen Produkte/Dokumentationen (und die Berichtigung aller betroffenen Pläne, Spezifikationen oder Zeichnungen) innerhalb angemessener Frist zu reparieren oder zu ersetzen; (2) dem Käufer sämtliche Materialien, Teile und Anweisungen zur Verfügung zu stellen, die der Käufer oder sein Kunde benötigt, um den Mangel oder die Nichtkonformität zu beheben oder beheben zu lassen, oder (3) dem Käufer den Kaufpreis oder einen angemessenen Teil davon zu erstatten.
Hinsichtlich mangelhafter Dienstleistungen oder solcher, die nicht mit der Dienstleistungsgewährleistung übereinstimmen, kann der Käufer, ohne auf ihm gesetzlich und/oder aus dieser Bestellung zustehende Rechtsbehelfe zu verzichten, vom Verkäufer auf alleinige Kosten des Verkäufers und nach Weisung des Käufers verlangen, unverzüglich: (1) die nichtkonformen Dienstleistungen erneut zu erbringen oder (2) dem Käufer den Kaufpreis oder einen angemessenen Teil davon zu erstatten.
Der Verkäufer wird Meldungen des Käufers über Mängel oder Nichtkonformitäten umgehend bearbeiten und beantworten und stimmt zu, dass Zeit in allen Fällen der Bereitstellung von Gewährleistungsleistungen für den Käufer von entscheidender Bedeutung ist. Verweigert es der Verkäufer oder versäumt er es, auf Aufforderung des Käufers unverzüglich solche Produkte/Dokumentationen zu reparieren oder zu ersetzen, dem Käufer sämtliche Materialien, Teile und Anweisungen zur Verfügung zu stellen oder Dienstleistungen erneut zu erbringen, so kann der Käufer diese Produkte/Dokumentationen durch Vertrag oder anderweitig reparieren oder ersetzen lassen, alle notwendigen Materialien, Teile und Anweisungen beschaffen oder Ersatzdienstleistungen beschaffen, und der Verkäufer stimmt zu, dem Käufer die dadurch entstehenden Kosten und Aufwendungen zu erstatten. Der Käufer ist berechtigt, kumulativ alle ihm im Rahmen dieser Bestellung, gesetzlich oder nach Billigkeit zustehenden Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen.
Die Gewährleistungsfrist für korrigierte Produkte, Dokumentationen oder Dienstleistungen entspricht entweder der verbleibenden ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder einem (1) Jahr ab dem Datum der Reparatur oder des Ersatzes oder der erneuten Leistung der Dienstleistungen, je nachdem, welcher Zeitraum später endet.
- Entschuldbare Verzögerungen. Keine Partei befindet sich wegen einer Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten in Verzug, sofern diese auf Ursachen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und nicht auf ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit zurückzuführen sind („Höhere Gewalt“); vorausgesetzt, dass: (i) die zu liefernden Produkte nicht aus anderen Quellen rechtzeitig beschafft werden können, damit der Verkäufer den Lieferplan einhalten kann; (ii) der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich über das Eintreten einer solchen Ursache informiert, die die Leistung des Verkäufers verzögern wird oder verzögern kann; und (iii) alle angemessenen Anstrengungen unternommen werden, um die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt zu mindern. Jede Verzögerung oder Nichterfüllung, die durch einen Verzug eines Lieferanten des Verkäufers auf einer niedrigeren Stufe verursacht wird, ist nur dann entschuldigt, wenn sie außerhalb der Kontrolle sowohl des Verkäufers als auch des Lieferanten liegt und weder auf Verschulden noch auf Fahrlässigkeit einer der Parteien zurückzuführen ist. Wenn sich die Lieferung eines Produkts oder die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt um mehr als drei (3) Monate verzögert, kann der Käufer ohne weitere Fristverlängerung alle oder Teile einer Bestellung in Bezug auf die verzögerten Produkte und/oder Dienstleistungen stornieren und alle ihm hierunter oder gesetzlich zustehenden Rechtsbehelfe ausüben.
- Gefälschte und/oder verdächtige Arbeiten. Gefälschte und/oder verdächtige Arbeiten gelten widerleglich als nicht mit den Anforderungen der Bestellung übereinstimmend. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass in den Produkten oder Arbeiten des Verkäufers ausschließlich neue und authentische Materialien verwendet werden und dass alle an den Käufer gelieferten Produkte keine gefälschten und/oder verdächtigen Arbeiten enthalten. Kein anderes Teil als ein neues und authentisches Teil darf vom Verkäufer verwendet werden, es sei denn, der Käufer hat dies im Voraus schriftlich genehmigt. Der Verkäufer führt ein Verfahren ein, das auf allen Versorgungsebenen gilt, um gefälschte und/oder verdächtige Arbeiten zu kontrollieren und sicherzustellen, dass keine gefälschten und/oder verdächtigen Arbeiten geliefert oder in irgendwelche Produkte oder Arbeiten des Verkäufers eingebaut werden. In diesem Zusammenhang darf der Verkäufer nur Teile verwenden, die von Originalgeräteherstellern („OEMs“), Originalkomponentenherstellern („OCMs“) und deren jeweiligen autorisierten Vertriebspartnern bezogen werden. Abweichungen von diesem allgemeinen Standard müssen schriftlich vom Käufer genehmigt oder in Übereinstimmung mit dem vom Käufer geprüften und genehmigten Qualitätsmanual ausgeführt werden. Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Anfrage OEM/OCM-Dokumentationen zur Verfügung stellen, die die Rückverfolgbarkeit der Teile zu dem jeweiligen OEM/OCM belegen. Der Erwerb von Teilen von unabhängigen Händlern ist nur zulässig, wenn dies zuvor schriftlich vom Einkaufsbeauftragten des Käufers genehmigt wurde. Die Genehmigung von Anfragen des Verkäufers durch den Käufer entbindet den Verkäufer nicht von der Verpflichtung, alle Anforderungen der Bestellung zu erfüllen, einschließlich der Verpflichtungen dieses Artikels. Wird dem Verkäufer bekannt oder vermutet er, dass er in irgendeiner Form gefälschte und/oder verdächtige Arbeiten geliefert hat, benachrichtigt der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich unter Darlegung der relevanten Tatsachen und wird unverzüglich: (1) OEM/OCM-Dokumentationen bereitstellen, die die Rückverfolgbarkeit der fraglichen Teile belegen, sowie ein Konformitätszertifikat vorlegen, das die Einhaltung der Anforderungen der Bestellung bestätigt; oder (2) die gefälschten und/oder verdächtigen Arbeiten unverzüglich auf alleinige Kosten des Verkäufers durch für den Käufer akzeptable Teile ersetzen. Der Verkäufer haftet außerdem für die Kosten, die unter anderem mit den Kosten für die Entfernung der gefälschten und/oder verdächtigen Arbeiten, den Kosten für die Wiedermontage der Ersatzteile, allen im Zusammenhang mit der Wiedermontage der Ersatzteile erforderlichen Prüfungen, Reisekosten, Rechtskosten, Versandkosten, Geldbußen oder Strafen, Arbeitskosten, Kosten für Ersatzteile und Verwaltungskosten verbunden sind. Wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt hinreichenden Grund zu der Annahme hat, dass der Verkäufer in irgendeiner Form gefälschte und/oder verdächtige Arbeiten geliefert hat, benachrichtigt der Käufer den Verkäufer und der Verkäufer wird unverzüglich: (1) OEM/OCM-Dokumentationen bereitstellen, die die Rückverfolgbarkeit der fraglichen Teile belegen, sowie ein Konformitätszertifikat vorlegen, das die Einhaltung der Anforderungen der Bestellung bestätigt; oder (2) die gefälschten und/oder verdächtigen Arbeiten unverzüglich auf alleinige Kosten des Verkäufers durch für den Käufer akzeptable Teile ersetzen. Der Verkäufer haftet außerdem für die Kosten, die unter anderem mit den Kosten für die Entfernung der gefälschten und/oder verdächtigen Arbeiten, den Kosten für die Wiedermontage der Ersatzteile, allen im Zusammenhang mit der Wiedermontage der Ersatzteile erforderlichen Prüfungen, Reisekosten, Rechtskosten, Versandkosten, Geldbußen oder Strafen, Arbeitskosten, Kosten für Ersatzteile und Verwaltungskosten verbunden sind.
Die Lieferung gefälschter und/oder verdächtiger Arbeiten durch den Verkäufer an den Käufer stellt einen Grund für den Käufer dar, die Bestellung wegen Verzugs zu kündigen. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen die dem Käufer in Abschnitt 13(a) mit der Überschrift „Kündigung wegen Verzugs“ eingeräumten Rechte und Rechtsbehelfe zusätzlich zu allen anderen dem Käufer im Rahmen dieser Bedingungen, gesetzlich oder nach Billigkeit zustehenden Rechten und Rechtsbehelfen ausüben.
- Proprietäre Informationen des Käufers. Der Verkäufer stimmt zu, dass er als Voraussetzung für den Erhalt von proprietären Informationen des Käufers: (i) keine Teile der proprietären Informationen des Käufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers direkt oder indirekt an Dritte weitergibt; (ii) die proprietären Informationen des Käufers nur zum Zweck der Erfüllung der Anforderungen des Käufers im Rahmen der Bestellung verwendet; (iii) auf Verlangen des Käufers alle Materialien, Dokumentationen und Aufzeichnungen, die die hierunter erhaltenen proprietären Informationen des Käufers enthalten, unverzüglich zurückgibt oder vernichtet, mit Ausnahme von Kopien von Computeraufzeichnungen oder elektronischen Dateien, die die proprietären Informationen des Käufers enthalten und die durch automatisierte Prozesse wie Archivierungs- oder Sicherungsverfahren erstellt wurden; (iv) alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der hierunter erhaltenen proprietären Informationen des Käufers ergreift und bei der Sicherung der proprietären Informationen des Käufers mindestens den gleichen Sorgfaltsmaßstab anlegt wie bei der Sicherung seiner eigenen proprietären Informationen; (v) alle Mitarbeiter des Verkäufers, denen proprietäre Informationen des Käufers offengelegt oder zugänglich gemacht werden können, über das Eigentumsinteresse des Käufers daran und über die diesbezüglichen Verpflichtungen des Verkäufers informiert; und (vi) den Käufer unverzüglich schriftlich benachrichtigt, sobald ihm eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung der proprietären Informationen des Käufers bekannt wird. Jegliches Wissen oder Informationen, die der Verkäufer dem Käufer offengelegt hat oder künftig offenlegen wird und die in irgendeiner Weise mit den im Rahmen dieser Bestellung gekauften Waren oder Dienstleistungen zusammenhängen (soweit sie nicht als Eigentum des Käufers gelten, wie in der Bestellung festgelegt), gelten nicht als vertrauliche oder proprietäre Informationen des Verkäufers und gehen als Teil der Gegenleistung für diese Bestellung ohne Einschränkung auf den Käufer über. Der Käufer kann solche Informationen für beliebige Zwecke verwenden, ungeachtet gegenteiliger Hinweise auf solchen Informationen. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Ankündigung machen, keine Fotografien anfertigen oder veröffentlichen und keine Informationen über diese Bestellung oder einen Teil davon oder in Bezug auf seine Geschäftsbeziehung mit dem Käufer an Dritte, die Öffentlichkeit, die Presse, Geschäftseinheiten oder irgendein offizielles Organ weitergeben oder veröffentlichen, außer soweit dies nach geltendem Recht, Vorschriften, Verfügungen oder behördlichen Anordnungen erforderlich ist. Die Vertraulichkeitsbestimmungen und Verpflichtungen dieses Artikels bleiben nach Beendigung oder Erfüllung dieser Bestellung in Kraft.
- Preise, Steuern, Zahlungen, Zahlungsfrist und Rechnungsbearbeitung. Als Vergütung für die vom Verkäufer gelieferten Produkte und/oder Dokumentationen und/oder die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen zahlt der Käufer dem Verkäufer das im Kaufauftrag festgelegte Entgelt und in der im Kaufauftrag angegebenen Währung. Sofern im Kaufauftrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind die im Kaufauftrag angegebenen Preise: (1) für den angegebenen Lieferzeitraum fest und verbindlich; (2) aus keinem Grund preissteigerungsanfällig; (3) einschließlich der Kosten aller Prüfungen und Inspektionen; (4) einschließlich der Kosten für alle erforderlichen Verpackungen, Packmittel und Kisten; (5) einschließlich aller Steuern, Abgaben, Gebühren und sonstigen Belastungen, die auf diesen Kaufauftrag erhoben werden oder sich aus ihm ergeben (mit Ausnahme der anwendbaren Verkaufs- und Nutzungssteuern, die auf der Rechnung des Verkäufers gesondert ausgewiesen werden), unabhängig davon, ob sie in dem Land der Herstellung, in dem Land, aus dem die Produkte, Dokumentationen und/oder Dienstleistungen bereitgestellt werden, oder in einem Land, durch das die Produkte transportiert werden, erhoben werden; und (6) einschließlich aller Transportkosten, Ausfuhrgebühren, Einfuhrgebühren, Dokumentenbearbeitungskosten und -gebühren sowie sonstiger Gebühren. Die Preise umfassen keine Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Belastungen, für die der Käufer eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung oder einen anderen Nachweis der Steuerbefreiung vorgelegt hat. Alle sonstigen vor der Lieferung am Bestimmungsort erhobenen Steuern gehen zu Lasten des Verkäufers, einschließlich etwaiger auf Produkte erhobener Vermögenssteuern, für die das Eigentum gemäß diesem Kaufauftrag auf den Käufer übergegangen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagersteuern, die erhoben werden können, während sich Produkte im Lager des Verkäufers befinden oder sich sonst im Besitz des Verkäufers befinden. Aufgrund von Änderungen jeglicher Steuerarten, die auf irgendeinen Aspekt dieses Kaufauftrags Anwendung finden, dürfen keine Änderungen an irgendwelchen Bedingungen des Kaufauftrags (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Preis) vorgenommen werden. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Scheck des Käufers versandt oder die Zahlung anderweitig geleistet wird. Der Verkäufer hat dem Käufer unverzüglich etwaige vom Käufer zu viel gezahlte Beträge zurückzuerstatten. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Preise für alle Produkte, Dokumentationen und/oder Dienstleistungen gemäß diesem Kaufauftrag nicht höher sind als die Preise, die der Verkäufer Dritten für Waren und/oder Dienstleistungen zu vergleichbaren Bedingungen anbietet. Sofern im Kaufauftrag nichts anderes angegeben ist, beträgt die Fälligkeit der Zahlung, einschließlich Skontofristen, netto neunzig (90) Tage, berechnet ab dem späteren der folgenden Zeitpunkte: dem planmäßigen Lieferdatum; dem tatsächlichen Lieferdatum; oder dem Datum des Eingangs einer ordnungsgemäßen Rechnung. Der Käufer kann den Verkäufer einladen, eine Finanzierungslösung eines Dritten zur Bezahlung des Verkäufers zu nutzen („Drittfinanzierer“), vorbehaltlich der Verfügbarkeit dieses Finanzierungsdienstes. Zusätzlich kann der Käufer verlangen, dass der Verkäufer seine Geschäfte mit dem Käufer elektronisch abwickelt. Der Verkäufer erkennt an und stimmt zu, dass der Käufer einen Drittanbieter zur Bearbeitung seiner Rechnungen und Kaufaufträge einsetzen darf („Drittanbieter für die Verarbeitung“). Ein solcher Drittfinanzierer und Drittanbieter für die Verarbeitung verfügen über Standardbedingungen, die die Nutzung der Dienste des Drittfinanzierers bzw. des Drittanbieters für die Verarbeitung durch den Verkäufer regeln. Der Verkäufer verpflichtet sich, diese Bedingungen des Drittfinanzierers und/oder des Drittanbieters für die Verarbeitung, einschließlich etwaiger Servicegebühren, anzunehmen oder mit diesen zu verhandeln. Der Verkäufer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er durch die Annahme solcher Bedingungen des Drittfinanzierers und des Drittanbieters für die Verarbeitung ein separates Vertragsverhältnis mit einem solchen Drittfinanzierer und/oder Drittanbieter für die Verarbeitung eingeht und dass der Käufer keinerlei Haftung oder Beziehung in Bezug auf diese Transaktion(en) hat.
- Behördliche Aufträge. Wenn die bereitgestellten Produkte, Dokumentationen und/oder Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags oder Untervertrags mit einer Regierungsbehörde oder einer anderen Stelle verwendet werden sollen, die die Einhaltung vergleichbarer Gesetze und Vorschriften verlangt, gelten die hierin durch Verweis einbezogenen ergänzenden und/oder zusätzlichen Bedingungen, die diesem Dokument beigefügt sind, zusammen mit allen sonstigen auf einen solchen Vertrag oder Untervertrag anwendbaren Gesetzen und Vorschriften. Der Verkäufer bestätigt, dass die hierin berechneten Preise die maximal zulässigen Beträge gemäß allen anwendbaren Preisvorschriften, Erlassen, Plänen oder Verfügungen, die von einer ordnungsgemäß befugten Regierungsbehörde erlassen wurden, nicht überschreiten.
- Einsatz von Kleinunternehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich, aktiv nach Möglichkeiten zu suchen und diese kleineren Unternehmen, kleineren benachteiligten Unternehmen, von Frauen geführten Kleinunternehmen, HUB-Zone-Kleinunternehmen, von Veteranen geführten Kleinunternehmen, von dienstunfähigen Veteranen geführten Kleinunternehmen sowie wirtschaftlich benachteiligten, von Frauen geführten Kleinunternehmen in größtmöglichem Umfang und im Einklang mit der effizienten Erfüllung dieses Kaufauftrags einzuräumen. Jeder Auftrag, der an einen Verkäufer (oder Unterlieferanten) mit dem Verständnis vergeben wird, dass es sich um ein Kleinunternehmen handelt, setzt voraus, dass das Unternehmen die erforderlichen Zertifizierungen und/oder Genehmigungen der Small Business Administration („SBA“) besitzt und bereit ist, seine Einstufung jährlich zu bestätigen. Darüber hinaus ist dem Verkäufer (oder Unterlieferanten) bewusst, dass jede Falschangabe Straftatbestände und Sanktionen gemäß 15 U.S.C. 645 nach sich ziehen kann.
- Vom Käufer bereitgestellte Güter. Die Bedingungen dieses Artikels gelten für vom Käufer bereitgestellte Güter. Der Verkäufer darf vom Käufer bereitgestellte Güter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht für andere Arbeiten oder Aufträge verwenden. Der Verkäufer darf vom Käufer bereitgestellte Güter nicht verändern oder für andere Zwecke oder für andere Parteien als die vom Käufer angegebenen verwenden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers.Eigentum an vom Käufer bereitgestellten Gütern verbleibt beim Käufer oder beim Kunden des Käufers in Bezug auf Kundeneigentum unter der Kontrolle des Käufers. Der Verkäufer hat vom Käufer bereitgestellte Güter zu separieren und deutlich als Eigentum des Käufers zu kennzeichnen und das Eigentum des Käufers daran frei von allen Belastungen zu halten. Der Verkäufer hat, falls vom Käufer verlangt, dem Käufer ein detailliertes Inventar vorzulegen, in dem die Beschreibung und der Standort jedes vom Käufer bereitgestellten Gegenstands aufgeführt sind. Der Käufer hat das Recht, die Räumlichkeiten des Verkäufers zu betreten, um vom Käufer bereitgestellte Güter zu inspizieren. Sollte der Verkäufer die ihm nach diesem Abschnitt obliegenden Pflichten nicht erfüllen oder sollte der Käufer jederzeit Grund zu der Annahme haben, dass sein Eigentum an oder sein Recht auf Besitz von vom Käufer bereitgestellten Gütern gefährdet ist, hat der Käufer das Recht, die Räumlichkeiten des Verkäufers zu betreten und diese Güter zu entfernen. Nach Abschluss oder Beendigung dieses Kaufauftrags hat der Verkäufer sämtliche vom Käufer bereitgestellten Güter zu separieren und gemäß den Anweisungen des Käufers zu entsorgen. Der Verkäufer hat diese Güter dem Käufer auf dessen Wunsch zur Verfügung zu stellen, einschließlich Vorbereitung, Verpackung und Versendung gemäß den Anweisungen. Die Kosten für die Versandvorbereitung trägt der Verkäufer, und die Lieferung erfolgt ab Werk des Verkäufers. Der Käufer behält sich das Recht vor, vom Käufer bereitgestellte Güter ohne zusätzliche Kosten für den Käufer aufzugeben, indem er dem Verkäufer eine schriftliche Mitteilung über diese Absicht zukommen lässt.Der Verkäufer hat auf eigene Kosten vom Käufer bereitgestellte Güter zu lagern, zu schützen, zu erhalten und sämtliche Wartungsarbeiten, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen vorzunehmen, die erforderlich sind, damit diese Güter für den vorgesehenen Gebrauch geeignet bleiben und in dem Zustand, in dem sie ursprünglich empfangen wurden, mit Ausnahme von normalem Verschleiß oder dem Verbrauch von Materialien, die sich notwendigerweise aus ihrer Verwendung ergeben, an den Käufer zurückgegeben werden können. Der Verkäufer hat dem Käufer unverzüglich schriftlich Mitteilung über alle vom Käufer bereitgestellten Güter zu machen, die bei Lieferung als mangelhaft befunden werden. Die Berichtigung oder der Ersatz solcher mangelhaften Güter erfolgt gemäß schriftlicher Anweisung des Käufers.Nach Lieferung an den Verkäufer geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von vom Käufer bereitgestellten Gütern auf den Verkäufer über. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine erweiterte Versicherung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten der vom Käufer bereitgestellten Güter abzuschließen oder aufrechtzuerhalten. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht wieder auf den Käufer über, sobald diese Güter an den Käufer zurückgegeben werden. Der Verkäufer verzichtet auf sämtliche Ansprüche in Bezug auf Verlust, Beschädigung, Verletzung oder Verzögerung, die aus oder im Zusammenhang mit vom Käufer bereitgestellten Gütern entstehen, und der Verkäufer stellt den Käufer von jeglicher Haftung für Schäden an Eigentum oder Verletzungen oder Tod von Personen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Anwesenheit oder Nutzung vom Käufer bereitgestellter Güter ergeben, unabhängig davon, ob diese Schäden, Verletzungen oder Todesfälle durch Mängel an solchen vom Käufer bereitgestellten Gütern, Fahrlässigkeit bei ihrer Verwendung, Gefährdungshaftung oder anderweitig verursacht wurden.
- Giftige Stoffe.
(a) Wenn das Produkt nach Nordamerika geliefert werden soll, gewährleistet der Verkäufer, dass jede einzelne Chemikalie, die gemäß diesem Kaufauftrag geliefert wird, zum Zeitpunkt des Verkaufs, der Übertragung oder der Lieferung in dem vom Administrator der Environmental Protection Agency gemäß Abschnitt 8(b) des Toxic Substance Control Act (Public Law 94-469) in der jeweils gültigen Fassung erstellten und veröffentlichten Stoffverzeichnis aufgeführt ist. Der Verkäufer hat dem Käufer Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen, die gemäß dem OSHA Hazardous Communication Standard, 29 CFR 1910.1200, erstellt wurden, soweit dies erforderlich ist.Der Verkäufer gewährleistet, dass die hierunter gelieferten Produkte vollständig und korrekt gemäß den Anforderungen von 40 CFR Part 82 „Protection of Stratospheric Ozone“ gekennzeichnet sind oder dass solche Produkte keiner derartigen Kennzeichnung bedürfen.
(b) Wenn das Produkt nach Europa geliefert werden soll, stellt der Verkäufer sicher, dass gefährliche oder sensible Stoffe deutlich als solche gekennzeichnet sind, in Übereinstimmung mit den Control of Substances Hazardous to Health Regulations 1988 (COSHH) und deren nachfolgenden Änderungen und dass alle für deren Handhabung erforderlichen Sicherheitsdatenblätter eindeutig auf der Verpackung angegeben und zusammen mit dem Produkt geliefert werden.Der Verkäufer stellt sicher, dass alle gelieferten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse der EU-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die im Juni 2007 in Kraft trat, entsprechen. Er stellt sicher, dass alle Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die einen der in der von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten „Kandidatenliste“ aufgeführten Stoffe enthalten, im Sicherheitsdatenblatt, das dem Produkt beiliegt, aufgeführt sind und dass der Käufer umfassend informiert ist und der Annahme dieser Waren zustimmt.(c) Der Verkäufer ist verantwortlich für alle chemischen Stoffe oder Gemische, die er oder seine Unterauftragnehmer oder Lieferanten jeglicher Ebene auf das Betriebsgelände des Käufers oder dessen Kunden bringen. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Entfernung und Entsorgung aller solcher Stoffe und/oder Gemische, Behälter, Materialien und Rückstände aus deren Verwendung, in Übereinstimmung mit allen anwendbaren bundesstaatlichen, staatlichen und/oder lokalen Gesetzen, Vorschriften, Bestimmungen, Regelungen, Verfügungen und Verordnungen. - Fortgeltung. Die Bestimmungen „Inspektion, Zugang, Überwachung und Audit“, „Eigentum“, „Freistellung bei Verletzung von Schutzrechten und Rechtsbehelfe“, „Einhaltung von Gesetzen und Normen“, „Gewährleistung“, „Vom Käufer bereitgestellte vertrauliche Informationen“, „Vom Käufer bereitgestellte Güter“, „Anti-Virus-Garantie“ und „Konfliktmineralien-Compliance“ gelten ungeachtet anderer Bestimmungen des Kaufauftrags und bleiben auch nach Abschluss oder Beendigung des Kaufauftrags in Kraft.
- Versicherung und Freistellung. Zusätzlich zu und unbeschadet jeglicher in diesem Kaufauftrag enthaltenen Haftungs-, Gewährleistungs- und/oder Freistellungsverpflichtungen ist der Verkäufer als separate Verpflichtung verpflichtet, Versicherungen der folgenden Arten und mindestens in den nachstehend genannten Mindestbeträgen abzuschließen und zu bezahlen. Diese Versicherungen haben die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Kaufauftrags stehenden Güter, Risiken und Tätigkeiten abzudecken und sind bei Versicherungsunternehmen abzuschließen, die für den Käufer akzeptabel sind: (1) Arbeiterunfallversicherung in Höhe mindestens der anwendbaren gesetzlichen Mindestanforderung und Arbeitgeberhaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. USD; (2) Allgemeine Haftpflichtversicherung (Commercial General Liability Insurance) auf Basis eines „Occurrence Form“ mit einer kombinierten Deckungssumme von mindestens 5 Mio. USD, einschließlich Deckung für (i) Betriebsstätten und Tätigkeiten, (ii) Produkte und abgeschlossene Arbeiten, (iii) Explosion, Einsturz und unterirdische Schäden sowie (iv) Vertragshaftung; (3) Kfz-Haftpflichtversicherung (Business Automobile Liability Insurance), die die Haftung für Tod oder Verletzung einer Person und die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Eigentum aus einem einzelnen Unfall mit einer kombinierten Deckungssumme von mindestens 5 Mio. USD pro Schadensfall abdeckt; (4) Exzedentenhaftpflichtversicherung (Excess Liability), die die in (1), (2) und (3) beschriebenen Risiken abdeckt und die über die dort genannten Deckungsbeträge hinausgeht, mit einer kombinierten Deckungssumme von mindestens 5 Mio. USD pro Schadensfall. Der Käufer gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen, dass die gemäß diesem Artikel geforderte Versicherung für den Verkäufer ausreichend oder angemessen ist.Alle Versicherungsverträge des Verkäufers sind bei einer akzeptablen Versicherungsgesellschaft abzuschließen und haben Folgendes zu enthalten: (1) Der Käufer sowie dessen Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen sind in allen hierunter zu unterhaltenden Versicherungen (mit Ausnahme der Arbeiterunfallversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung) als zusätzlicher Versicherungsnehmer zu benennen; (2) einen Verzicht auf Regressansprüche (Waiver of Subrogation) zugunsten des Käufers (mit Ausnahme der Berufshaftpflichtversicherung); (3) Kreuzhaftpflicht- oder Trennungsklauseln (cross liability or severability of interest coverage, nur bei Haftpflichtversicherungen); (4) die Versicherung des Verkäufers ist primär, und jede vom Käufer oder vom Auftraggeber unterhaltene Versicherung gilt als nachrangig und nicht beitragspflichtig; und (5) eine 30-tägige vorherige schriftliche Benachrichtigung im Falle der Kündigung, Nichtverlängerung oder wesentlichen Änderung eines Versicherungsvertrags.Vor Arbeitsaufnahme im Rahmen eines Kaufauftrags hat der Verkäufer dem Käufer Versicherungsbestätigungen vorzulegen, die die hierunter zu unterhaltenden Versicherungen nachweisen, sowie einen Nachweis der Registrierung nach dem jeweils anwendbaren Gesetz über die Arbeiterunfallversicherung zu erbringen.Falls Produkte, Dokumentationen und/oder Dienstleistungen gemäß einem Kaufauftrag von einem Unterauftragnehmer bereitgestellt werden, hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass jeder Unterauftragnehmer die hiernach dem Verkäufer auferlegten Verpflichtungen so erfüllt, als wäre dieser Unterauftragnehmer der Verkäufer.
Der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung und Haftung für Verluste, Ausgaben, Schäden, Forderungen und Ansprüche im Zusammenhang mit oder aus Verletzungen (einschließlich Tod) oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit den Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers oder seiner Unterauftragnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter entstanden sind oder als entstanden gelten. Der Verkäufer stellt den Käufer von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Klagegründen, Verfahren, Schäden, Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren) und jeglicher Haftung frei, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit Verletzungen oder Tod von Personen oder Sachbeschädigungen oder -verlusten ergeben, die auf Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers oder seiner Unterauftragnehmer, Vertreter oder Mitarbeiter, einschließlich der hierunter gelieferten Produkte und/oder Dokumentationen oder erbrachten Dienstleistungen, zurückzuführen sind.
- Rechtswahl und Streitbeilegung. Sind Verkäufer und Käufer US-Unternehmen, ist dieser Kaufauftrag nach den Gesetzen des Staates New York auszulegen, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Ist der Verkäufer oder der Käufer kein US-Unternehmen, ist dieser Kaufauftrag nach den Gesetzen von England und Wales auszulegen, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Verkäufer und Käufer vereinbaren ausdrücklich, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 und alle Nachfolgeregelungen von diesem Vertrag auszuschließen.(a) Streitbeilegung – Besprechungen auf Leitungsebene.
Wenn sich aus diesem Kaufauftrag ein Streitfall ergibt, treffen sich die jeweiligen leitenden Vertreter der Parteien innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt eines schriftlichen Ersuchens einer Partei an die andere Partei gemäß diesem Artikel, um in gutem Glauben zu versuchen, den Streit ohne Rückgriff auf gerichtliche Schritte beizulegen. Gelingt es den Parteien nicht, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt des schriftlichen Ersuchens eine Einigung zu erzielen, kann jeder Streitfall oder jede Meinungsverschiedenheit gemäß den folgenden Abschnitten einem Schiedsverfahren zugeführt werden. Sämtliche Verfahren sind in englischer Sprache zu führen.(b) Streitbeilegung – Inland.
Sind Verkäufer und Käufer US-Unternehmen, ist jede Streitigkeit oder Forderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergibt, durch ein Schiedsverfahren beizulegen, das von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß deren zum Zeitpunkt des Schiedsverfahrens gültigen Commercial Arbitration Rules durchgeführt wird. Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von 5 Mio. USD oder weniger, ist das Schiedsverfahren von einem Einzelschiedsrichter durchzuführen. Jede Partei dieses Vertrags kann der anderen Partei einen oder mehrere Personen vorschlagen, von denen eine Person als Einzelschiedsrichter fungieren soll. Treffen die Parteien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang eines gemäß diesem Absatz unterbreiteten Vorschlags keine Einigung über die Auswahl eines Schiedsrichters, wird der Einzelschiedsrichter von der AAA gemäß deren Regeln bestellt. Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von mehr als 5 Mio. USD, ist das Schiedsverfahren von einem Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern durchzuführen. Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Einleitung des Schiedsverfahrens benennt jede Partei eine Person als Schiedsrichter, und die beiden benannten Personen bestimmen innerhalb von zehn (10) Tagen nach ihrer Bestellung einen dritten Schiedsrichter (der als Vorsitzender des Schiedsgerichts fungiert). Sind die von den Parteien benannten Schiedsrichter nicht in der Lage oder nicht bereit, sich auf einen dritten Schiedsrichter zu einigen, wird der dritte Schiedsrichter von der AAA gemäß deren Regeln benannt. Kein Schiedsrichter darf in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, mit einer der Parteien verbunden sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Tätigkeit als Mitarbeiter, Berater, Partner oder Anteilseigner.Im Einklang mit der beschleunigten Natur eines Schiedsverfahrens hat jede Partei der anderen Partei auf schriftliches Verlangen Kopien aller Dokumente, die für die durch eine Forderung oder Gegenforderung aufgeworfenen Fragen relevant sind, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Beweisaufnahme („discovery“) oder die Relevanz oder den Umfang derselben werden von den Schiedsrichtern entschieden, deren Entscheidung abschließend ist. Alle Beweisaufnahmen sind innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Bestellung der Schiedsrichter abzuschließen.Der Schiedsort ist New York, New York. Jedes gemäß dieser Vereinbarung gebildete Schiedsgericht wendet für alle Streitigkeiten das Recht des Staates New York an. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters oder der Schiedsrichter ist endgültig, und ein Urteil über den Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Käufer in jedem Hoheitsgebiet Klage zum Schutz und zur Durchsetzung seiner Rechte an geistigem Eigentum erheben. Der Schiedsspruch ist innerhalb von neun (9) Monaten nach Einreichung der Anzeige über die Absicht, ein Schiedsverfahren einzuleiten, zu erlassen, und die Schiedsrichter verpflichten sich, diese Frist einzuhalten, bevor sie die Ernennung annehmen; diese Frist kann jedoch im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder durch die Schiedsrichter bei Bedarf verlängert werden.
Die Parteien tragen jeweils 50 % der Gebühren und sonstigen Kosten der AAA im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Schiedsverfahren; sofern jedoch die AAA eine obsiegende Partei benennt, ist die unterliegende Partei verpflichtet, der obsiegenden Partei sämtliche angemessenen, im Zusammenhang mit der Beilegung des Streitfalls entstandenen, aus eigener Tasche gezahlten Kosten und Auslagen, einschließlich angemessener Anwalts-, Buchhaltungs- und Sachverständigenhonorare, zu erstatten und darüber hinaus sämtliche mit dem hier vorgesehenen Schiedsverfahren verbundenen Kosten, einschließlich aller Gebühren und Auslagen der AAA im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, zu tragen.
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines hierunter durchgeführten Schiedsverfahrens offenlegen.
(c) Streitbeilegung – Ausland.
Ist der Verkäufer oder der Käufer kein US-Unternehmen, ist jede Streitigkeit, Kontroverse oder Forderung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder deren Verletzung ergibt, durch Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer („ICC“) in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Schiedsverfahrens gültigen Fassung durch einen oder mehrere gemäß dieser Ordnung bestellte Schiedsrichter beizulegen. Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von 5 Mio. USD oder weniger, ist das Schiedsverfahren von einem Einzelschiedsrichter durchzuführen. Jede Partei dieser Vereinbarung kann der anderen Partei einen oder mehrere Personen vorschlagen, von denen eine Person als Einzelschiedsrichter fungieren soll. Treffen die Parteien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt eines gemäß diesem Absatz unterbreiteten Vorschlags keine Einigung über die Auswahl eines Schiedsrichters, wird der Einzelschiedsrichter von der ICC gemäß deren Regeln bestellt. Betrifft die Streitigkeit einen Betrag von mehr als 5 Mio. USD, ist das Schiedsverfahren von einem Schiedsgericht aus drei (3) Schiedsrichtern durchzuführen. Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Einleitung des Schiedsverfahrens benennt jede Partei eine Person als Schiedsrichter, und die beiden benannten Personen bestimmen innerhalb von zehn (10) Tagen nach ihrer Bestellung einen dritten Schiedsrichter (der als Vorsitzender des Schiedsgerichts fungiert). Sind die von den Parteien benannten Schiedsrichter nicht in der Lage oder nicht bereit, sich auf einen dritten Schiedsrichter zu einigen, wird der dritte Schiedsrichter von der ICC gemäß deren Regeln benannt. Kein Schiedsrichter darf in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt, mit einer der Parteien verbunden sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Tätigkeit als Mitarbeiter, Berater, Partner oder Anteilseigner.Im Einklang mit der beschleunigten Natur eines Schiedsverfahrens hat jede Partei der anderen Partei auf schriftliches Verlangen Kopien aller Dokumente, die für die durch eine Forderung oder Gegenforderung aufgeworfenen Fragen relevant sind, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Beweisaufnahme („discovery“) oder die Relevanz oder den Umfang derselben werden von den Schiedsrichtern entschieden, deren Entscheidung abschließend ist. Alle Beweisaufnahmen sind innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Bestellung der Schiedsrichter abzuschließen.
Der Schiedsort ist London, England. Jedes gemäß diesem Kaufauftrag gebildete Schiedsgericht wendet für alle Streitigkeiten das Recht von England und Wales an. Das Schiedsverfahren ist in englischer Sprache durchzuführen. Der Schiedsspruch der Schiedsrichter ist endgültig und für die Parteien bindend und kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen und/oder durchgesetzt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Käufer in jedem Hoheitsgebiet Klage zum Schutz und zur Durchsetzung seiner Rechte an geistigem Eigentum erheben. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass dieser Kaufauftrag und jeder hierin ergangene Schiedsspruch dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche unterliegen. Der Schiedsspruch ist innerhalb von neun (9) Monaten nach Einreichung der Anzeige über die Absicht, ein Schiedsverfahren einzuleiten, zu erlassen, und die Schiedsrichter verpflichten sich, diese Frist einzuhalten, bevor sie die Ernennung annehmen; diese Frist kann jedoch im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder durch die Schiedsrichter bei Bedarf verlängert werden.
Die Parteien tragen jeweils 50 % der Gebühren und sonstigen Kosten der ICC im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Schiedsverfahren; sofern jedoch die ICC eine obsiegende Partei benennt, ist die unterliegende Partei verpflichtet, der obsiegenden Partei sämtliche angemessenen, im Zusammenhang mit der Beilegung des Streitfalls entstandenen, aus eigener Tasche gezahlten Kosten und Auslagen, einschließlich angemessener Anwalts-, Buchhaltungs- und Sachverständigenhonorare, zu erstatten und darüber hinaus sämtliche mit dem hier vorgesehenen Schiedsverfahren verbundenen Kosten, einschließlich aller Gebühren und Auslagen der ICC im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren, zu tragen.
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines hierunter durchgeführten Schiedsverfahrens offenlegen.
- Softwarelizenz und Anti-Virus-Garantie. Für den Fall, dass dem Käufer durch den Verkäufer im Rahmen eines Kaufauftrags Software oder Softwaredokumentation in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt wird und zwischen Käufer und Verkäufer keine gesonderte Softwarelizenzvereinbarung für diesen Verkauf abgeschlossen wurde, vereinbaren Käufer und Verkäufer, die nachstehenden Bedingungen mit Wirkung ab dem Datum der ersten Lieferung hierunter zu akzeptieren:(a) Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen gewährt der Verkäufer dem Käufer eine nicht exklusive, übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software oder Softwaredokumentation im Zusammenhang mit den Produkten, Dokumentationen und/oder Dienstleistungen, die gemäß diesem Kaufauftrag bereitgestellt werden.(b) Die Anfertigung von Kopien der Software oder Dokumentation ist zulässig, sofern der Käufer sämtliche Eigentums- und Urheberrechtshinweise sowie sonstige Vermerke des Verkäufers in derselben Weise wie vom Verkäufer bereitgestellt in und auf jeder Kopie der lizenzierten Software und Dokumentation sowie in jeder Form reproduziert und anbringt.(c) Diese Softwarelizenz tritt mit dem Datum der ersten Lieferung in Kraft und bleibt in Kraft, bis sie vom Käufer aus beliebigem Grund mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gekündigt wird, vorausgesetzt, der Käufer stellt die Nutzung der Software und Dokumentation des Verkäufers ein und gibt diese zurück oder zerstört sie; oder vom Verkäufer, falls der Käufer eine der Bedingungen dieser Softwarelizenz nicht einhält und diese Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Verkäufers über diese Nichterfüllung behebt.
(d) Diese Lizenz und der Verkauf unterliegen den derzeit gültigen oder künftig in Kraft tretenden Gesetzen, Vorschriften und sonstigen Verwaltungsakten der Vereinigten Staaten, Kanadas, des Vereinigten Königreichs und anderer Regierungen sowie deren Ministerien und Behörden in Bezug auf den Export und/oder Reexport der lizenzierten Software und Dokumentation. Der Käufer erkennt an, dass er für die Einhaltung dieser Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsakte verantwortlich ist, soweit dies erforderlich ist.
Die vom Verkäufer bereitgestellte Software und Hardware enthalten keine bekannten Computerviren oder sonstige bösartige Software in Übereinstimmung mit den folgenden Anforderungen:
(a) Viren sind Programmcode, der sich beim Ausführen selbst repliziert und unerwünschte Effekte in Computersystemen erzeugt. Bösartige Software ist Programmcode, der Programmen oder Datenträgern bewusst hinzugefügt wird, um unerwünschte Ergebnisse zu verursachen. Ein unbeabsichtigter Softwarefehler ist kein bösartiger Code und wird gemäß den sonstigen anwendbaren Anforderungen des Kaufauftrags behoben.
(b) Der Verkäufer trifft Vorkehrungen gegen Viren und bösartige Software, einschließlich der Installation und ordnungsgemäßen Nutzung von Anti-Virus-Software, soweit anwendbar, und der Sensibilisierung am Arbeitsplatz, um zu verhindern, dass bekannte Computerviren oder andere bösartige Software an den Käufer weitergegeben werden. Konkret prüft der Verkäufer alle Computerdaten, Datenträger, Speichermedien oder sonstigen Medien, die unter Betriebssystemen erzeugt wurden oder verwendet werden, die von Anti-Virus-Programmen unterstützt werden, und die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt (mit Ausnahme von von Dritten bereitgestellter Software in der originalen, ungeöffneten Verpackung), vor der Lieferung an den Käufer, um bekannte Computerviren oder andere bekannte bösartige Software zu erkennen und zu entfernen. Die Virenprüfung des Verkäufers ist unter Verwendung der aktuellen Signaturdatei und der aktuellen Programmversion der vom Verkäufer ausgewählten Anti-Virus-Software durchzuführen. Der Verkäufer fügt eine Erklärung bei, die bestätigt, dass diese Prüfung vor der Lieferung an den Käufer durchgeführt wurde. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Virenprüfung für Medien durchzuführen, die von Betriebssystemen erzeugt wurden, für die keine Anti-Virus-Programme verfügbar sind.
(c) Der Verkäufer ersetzt oder korrigiert Datenträger, bei denen während der Virenprüfung des Verkäufers oder später während der ersten Nutzung durch den Käufer (einschließlich einer etwaigen Virenprüfung bei Wareneingangsprüfung) Viren/bösartige Software festgestellt werden. Der Käufer wird den Verkäufer schriftlich über jede Viren-/bösartige Software-Kontamination informieren.
- Einhaltung der Exportkontrollgesetze. Der Verkäufer erkennt an, dass die Erfüllung dieses Kaufauftrags von der Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Vorschriften und/oder Verordnungen abhängt. Der Verkäufer verpflichtet sich, keine Informationen, Artikel, Baugruppen, Komponenten, Ausrüstungen, Güter, Materialien, Produkte, Software, technischen Daten oder Technologien zu exportieren, re-exportieren, weiterzuverkaufen, zu übertragen oder weiter zu übertragen oder sonst zu versenden oder zu liefern, die gegen Exportkontrollgesetze verstoßen.Der Verkäufer erklärt und gewährleistet, dass er entweder: (1) eine „U.S. Person“ im Sinne der Exportkontrollgesetze ist; oder (2) dem Einkaufsbeauftragten des Käufers schriftlich das Land mitgeteilt hat, in dem er gegründet ist oder organisiert wurde, um Geschäfte zu betreiben, oder, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, sämtliche Staatsbürgerschaften und den Einwanderungsstatus in den USA. Der Verkäufer hält sämtliche Exportkontrollgesetze und die dazu erteilten Lizenzen ein. Der Verkäufer exportiert, re-exportiert, verkauft, überträgt oder überträgt keine Informationen direkt oder indirekt, es sei denn, dies ist nach den Exportkontrollgesetzen zulässig. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen, Software, technische Daten oder Technologien, die er gemäß diesem Kaufauftrag erhält, ausschließlich für den vom Käufer angegebenen Zweck genutzt werden dürfen und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder aus den Vereinigten Staaten noch aus einem anderen Land, in dem sie empfangen wurden, exportiert werden dürfen.Der Verkäufer kennzeichnet alle Dokumente, die Informationen enthalten, die nach Exportkontrollgesetzen kontrolliert werden, vor der Übermittlung an den Käufer mit geeigneten und deutlich sichtbaren Exportkontrollvermerken. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, das zutreffende Ursprungsland („CO“) für die Produkte zu bestimmen, die er für den Käufer herstellt oder montiert, und diese Produkte in englischer Sprache gemäß den Anforderungen aller anwendbaren Vorschriften zu kennzeichnen. Darüber hinaus arbeitet der Verkäufer vollständig mit dem Käufer zusammen und stellt diesem die Daten zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Ursprungsberichtsanforderungen des Käufers zu erfüllen und sich für Präferenzursprungsprogramme zu qualifizieren. Die folgenden Handelsdaten müssen für den Käufer ausgedruckt oder elektronisch an den Käufer übertragbar sein und auf jeder Handelsrechnung vor dem Versand der Produkte verfügbar sein: Ursprungsland; HS-Klassifizierung (HTS Classification); ECCN; Lizenz; Destination Control Statement; Teilenummer des Käufers; geeignete Lieferklausel. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Dokumente und Unterlagen im Zusammenhang mit dem internationalen Transport von Produkten des Käufers mindestens ein (1) Jahr ab dem Datum jeder Lieferung aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer schriftlich, falls eine Maßnahme der Zoll- oder Exportbehörden der USA oder eines anderen Landes ergriffen wird, die sich speziell auf Produkte, Dokumentationen und/oder Dienstleistungen bezieht, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt.Der Verkäufer darf keiner ausländischen Person Zugang zu Informationen, Software, technischen Daten oder Technologien gewähren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers. Jeder Antrag auf eine solche Zustimmung muss die Staatsangehörigkeit(en) des vorgesehenen Empfängers, dessen Status nach 8 U.S.C. 1101 und 8 U.S.C. 1324 (dem „Immigration and Naturalization Act“) sowie andere vom Käufer angemessen angeforderte Informationen enthalten. Keine vom Käufer als Antwort auf einen Antrag des Verkäufers gemäß diesem Absatz erteilte Zustimmung entbindet den Verkäufer von seiner Pflicht zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels oder der Exportkontrollgesetze, und eine solche Zustimmung stellt weder einen Verzicht auf die Anforderungen dieses Artikels oder der Exportkontrollgesetze dar, noch gilt sie als Zustimmung des Käufers zu einem Verstoß des Verkäufers gegen Exportkontrollgesetze.
Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Schäden, Haftungen, Strafen, Bußgeldern, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren, frei, die sich aus Ansprüchen, Klagen, Behauptungen oder Beschuldigungen ergeben, wonach der Verkäufer die Bestimmungen dieses Artikels nicht eingehalten hat. Jeder Verstoß gegen diesen Artikel stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dieses Kaufauftrags dar und berechtigt den Käufer zur Kündigung dieses Kaufauftrags aus wichtigem Grund.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Inhalt dieses Artikels „Einhaltung der Exportkontrollgesetze“ in jeden Unterauftrag aufzunehmen, den er zur Erfüllung irgendeines Teils der Arbeiten gemäß diesem Kaufauftrag abschließt.
- Sklaverei/Menschenhandel. Der Verkäufer bestätigt hiermit, dass die Herstellung von Materialien, die in Produkten enthalten sind, die an den Käufer und/oder seine Tochtergesellschaften verkauft oder anderweitig bereitgestellt werden, mit den Gesetzen über Sklaverei und Menschenhandel in den Staaten, Provinzen oder Ländern, in denen das Unternehmen des Verkäufers tätig ist, übereinstimmt.
- Konfliktmineralien-Compliance.Der Verkäufer verpflichtet sich, (1) dem Käufer die Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Käufer nach eigenem Ermessen für erforderlich hält, um die Anforderungen von Abschnitt 1502 („die Bestimmung“) des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act („Gesetz“) (Pub. L. 111-203, 124 Stat. 1376 (21. Juli 2010)) in Bezug auf Offenlegungs- und Berichtspflichten über die Verwendung von „Konfliktmineralien“ für jedes Kalenderjahr bis spätestens 1. Februar des Folgejahres zu erfüllen, und (2) in seiner Lieferkette eine angemessene Sorgfalt (Due Diligence) walten zu lassen und alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Informationen zu erhalten, die der Käufer benötigt, um diese Anforderungen zu erfüllen.
- Verhaltenskodex.
Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass: (1) Curtiss-Wright Corporation eine Kopie der Unternehmensrichtlinie Nr. 1A der Curtiss-Wright Corporation „Code of Conduct – Suppliers and Customers“ im World Wide Web unter: http://www.curtisswright.com/investors/corporate-governance/Code-of-Conduct–Suppliers-and-Customers/default.aspx veröffentlicht hat, (2) der Verkäufer eine Kopie dieser Richtlinie geprüft hat und (3) der Verkäufer sich damit einverstanden erklärt, die Bestimmungen dieser Richtlinie einzuhalten.
- Datenschutz
- Die Parteien können im Rahmen der Erfüllung des Kaufauftrags einander personenbezogene Daten wie Namen und bestimmte geschäftliche Kontaktdaten von Personen zur Verfügung stellen, die von der jeweils anderen Partei oder deren verbundenen Unternehmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufauftrag und zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien eingesetzt werden.
- Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit unserer Datenschutzerklärung, die regelmäßig aktualisiert wird.
Käufer/Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass:- Curtiss-Wright Corporation eine Kopie des Curtiss-Wright Corporate Privacy Notice im World Wide Web unter: https://www.curtisswright.com/privacy-notice/default.aspx veröffentlicht hat;
- Käufer/Verkäufer eine Kopie der Datenschutzerklärung geprüft hat.
- Jede Partei wird:
- sicherstellen, dass alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und den anwendbaren Datenschutzgesetzen verarbeitet werden;
- alle geeigneten Sicherheitsmaßnahmen implementieren, um personenbezogene Daten, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt wurden, vor zufälliger, rechtswidriger oder unbefugter (i) Vernichtung, (ii) Verlust, (iii) Veränderung, (iv) Offenlegung oder (v) Zugriff (einschließlich Fernzugriff) zu schützen;
- Käufer/Verkäufer verpflichtet sich ferner, zusätzliche Vereinbarungen abzuschließen oder zusätzliche vertragliche Bedingungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten einzuhalten, die Curtiss-Wright in einer schriftlichen Anweisung als notwendig erachtet, um den anwendbaren Datenschutzgesetzen Rechnung zu tragen.
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